Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Private Krankenversicherung für Feuerwehrleute

Private Krankenversicherung

  • Wünsche und Präferenzen festlegen und in wenigen Schritten zum passenden Leistungspaket
  • Transparenter Marktvergleich in der Fachberatung nach Ihren individuellen Vorgaben
  • Unverbindliches Angebot erhalten
  • Über 8 Mio. Kunden – seit 1998

  • Über 3000 Tarifkombinationen

  • Schnell und einfach

Wir konnten Sie mit unserem Know-how und Fachwissen besonders beeindrucken: FOCUS MONEY hat Verivox als das Vergleichsportal mit der höchsten Kompetenz im Versicherungs- und Finanzbereich ausgezeichnet und zum Testsieger 2024 gekürt.

Dafür untersuchte das Wirtschaftsmagazin in Zusammenarbeit mit dem Analyseinstitut ServiceValue, welche Anbieter mit ihren Produkten und Leistungen bei den Konsumenten als sehr kompetent gelten. Insgesamt standen 1.122 Unternehmen aus 48 Branchen auf dem Prüfstand.

eKomi Siegel Kundenauszeichnung
PKV und BU Stoerer 69 Prozent sparen light

Beispielberechnung:

Freiberufler
Alter: 27
Mehrbettzimmer
SB: 1.000 €

Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (03/2024)

Kostenlose individuelle Beratung - Erstinformation

*Ab 2025 steigen die Beitragsbemessungsgrenze auf 66.150 Euro und die Versicherungspflichtgrenze auf 73.800 Euro. Das bedeutet nicht nur, dass die gesetzliche Krankenversicherung teurer wird, sondern auch, dass Sie nun deutlich mehr verdienen müssen, um sich stattdessen privat versichern zu können. Daher empfehlen wir Ihnen: Prüfen Sie jetzt noch Ihr Einsparpotential mit einer privaten Krankenversicherung.

Das sagen unsere Kunden über uns



4.9 von 5

  • 272149

    Bewertungen

  • 96% zufriedene Kunden

  • 100% neutrale Bewertungen




4.8 von 5

  • 44626 Bewertungen
  • insgesamt bei Trustpilot
Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Beamtenstatus bei der Feuerwehr
  3. Anspruch auf Krankenversicherung
  4. Anspruch nach Bundesland
  5. Pflegeversicherung ist Pflicht
  6. Die PKV als bessere Lösung

Das Wichtigste in Kürze

  • Abhängig vom Bundesland sind Berufsfeuerwehrleute entweder über die Beihilfe oder die freie Heilfürsorge versichert.
  • Im Fall der Heilfürsorge greift mit der Pensionierung die Beihilfe.
  • Greift die Heilfürsorge, sollte mit deren Beginn bereits eine Anwartschaft für eine spätere Beihilfeversicherung abgeschlossen werden.
  • Der Abschluss einer Pflegeversicherung obliegt in beiden Fällen dem Feuerwehrbeamten.

Mitarbeiter der Berufsfeuerwehr mit Beamtenstatus

Analog zu Polizisten sind auch hauptberufliche Feuerwehrleute verbeamtet. Für Beamte greift ein anderes System bei der Krankenversicherung als bei sonstigen Mitarbeitern im öffentlichen Dienst. Neben der freien Heilfürsorge kommt, je nach Bundesland, auch alternativ die Beihilfe zum Tragen.

Anspruch auf Krankenversicherung für Berufsfeuerwehrleute abhängig vom Bundesland

Die Vorgehensweise bei der Krankenversicherung für Feuerwehrleute hängt von dem jeweiligen Bundesland ab, in dem sie beschäftigt sind. Die folgende Übersicht zeigt, in welchem Bundesland die Heilfürsorge greift, in welchem Land die Beihilfe, und wie die Regelung mit Eintritt in die Pension gestaltet ist.

Anspruch nach Bundesland

Bundesland
Heilfürsorge oder Beihilfe
Beihilfesätze ab Pension
Baden-Württemberg Heilfürsorge bis zur Pension Verbeamtung vor 1.1.2013: 70 % - Verbeamtung nach 1.1.2013: 50 %
Bremen Heilfürsorge bis zur Pension je nach Familienstand zwischen 60 % und 85 %
Hessen Beihilfe 50 %, ab zwei Kindern 70 % Kommunen in Hessen können Beamte auf Probe im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr Heilfürsorge gewähren.
Niedersachsen Heilfürsorge bis zur Pension Bei Heilfürsorge werden 1,3 % vom Lohn abgezogen.
Bayern, Berlin, Brandenburg Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen Beihilfe 50 %, ab zwei Kindern 70 % 70 % (keine Besonderheiten)
Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein Heilfürsorge bis zur Pension 70 % (keine Besonderheiten)

Auf den ersten Blick ist diese Tabelle selbsterklärend. Im Rahmen der freien Heilfürsorge gilt, dass der Dienstherr für alle Kosten aufkommt, die im Zusammenhang mit der medizinischen Heilbehandlung anfallen. Allerdings muss man im Fall der freien Heilfürsorge Folgendes wissen: Greift im Anschluss, mit Pensionsbeginn, die Beihilfe, muss der Versicherte eine private Krankenversicherung im Rahmen eines Beihilfetarifs abschließen. Der Beitrag bemisst sich in diesem Fall nicht nur nach den gewählten Leistungen, sondern auch am Eintrittsalter.

Um einen extrem hohen altersbedingten Beitrag zu vermeiden, empfiehlt es sich, mit Beginn der freien Heilfürsorge eine sogenannte kleine Anwartschaftsversicherung abzuschließen. Damit sichert sich der Versicherungsnehmer den Beitrag zu Beginn der Beihilfeversicherung, den er mit dem Alter, zu dem die Anwartschaft abgeschlossen wurde, hätte entrichten müssen. Dies schließt natürlich die tarifbedingten Beitragsanpassungen aus.

Anspruch auf freie Heilfürsorge haben, bei Landesbeamten je nach Bundesland, folgende Personen:

  • Bundespolizisten
  • Landespolizisten
  • Berufsfeuerwehrleute
  • Justizvollzugsbeamte

Berufssoldaten werden unentgeltlich im Rahmen der truppenärztlichen Versorgung behandelt. Diese Versorgung basiert auf einer der Heilfürsorge gleichgestellten Leistung.

Pflegeversicherung auch für Beamte mit Heilfürsorge Pflicht

In den Genuss der freien Heilfürsorge kommen die Beamten, die berufsbedingt einem besonderen Gesundheitsrisiko ausgesetzt sind. Feuerwehrleute stehen hier an erster Stelle. Die Heilfürsorge schließt allerdings keine Pflegeversicherung mit ein. In diesem Zusammenhang sind Feuerwehrleute gefordert, selbst eine private Pflegepflichtversicherung zu beantragen.

Feuerwehrbeamte, die über die Beihilfe abgesichert sind, müssen in diesem Zusammenhang automatisch eine Pflegepflichtversicherung in der privaten Krankenversicherung (PKV) beantragen. Ein Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist für diesen Personenkreis wenig sinnvoll.

Warum die PKV für Feuerwehrbeamte die bessere Lösung ist

Die Beihilferegelung sieht vor, dass sich der Dienstherr mit einem bestimmten Prozentsatz an den Krankheitskosten des Beamten beteiligt, in diesem Fall an der Krankenversicherung. Dies gilt aber nicht für die Mitgliedschaft in der GKV. Als gesetzlich Versicherter muss der Beamte den Krankenkassenbeitrag in voller Höhe selbst tragen, während er beispielsweises in Bayern als Vater von zwei Kindern nur 30 Prozent des Beitrages selbst trägt.

Die Vorteile der PKV gegenüber der GKV zielen aber nicht nur auf die Beihilfe ab. Die versicherte Person wird als Privatpatient behandelt, genießt im Krankenhaus Chefarztbehandlung und profitiert im Schadensfall von wesentlich besseren Leistungen beim Zahnersatz.

Zwar bekommt der Patient eine Rechnung vom behandelnden Arzt, kann diese aber zunächst bei seiner Krankenversicherung einreichen und den Arzt dann bezahlen, nachdem er das Geld vom Versicherer erhielt.

Private Krankenversicherung: Vergleich der Tarife

Private Krankenversicherung

  • Wünsche und Präferenzen festlegen und in wenigen Schritten zum passenden Leistungspaket
  • Transparenter Marktvergleich in der Fachberatung nach Ihren individuellen Vorgaben
  • Unverbindliches Angebot erhalten
  • Über 8 Mio. Kunden – seit 1998

  • Über 3000 Tarifkombinationen

  • Schnell und einfach