Basistarif PKV: Brancheneinheitliche Tarife im Vergleich
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Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (03/2024)
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- Was ist der Basistarif?
- Wer kann in den Basistarif der PKV wechseln?
- Welche Leistungen bietet der Basistarif?
- Was kostet der Basistarif in der PKV?
- Wie funktioniert die Abrechnung im Basistarif?
- Die Unterschiede zwischen dem Basistarif und der GKV
- Basistarif oder Standardtarif
- Einstufung in den Notlagentarif
- Kann ich zurück in den Ursprungstarif?
- Wann ist der Basistarif die beste Option?
- Häufig gestellte Fragen
Der Basistarif in der PKV: Kurz erklärt
- Der Basistarif dient als Sozialtarif und richtet sich an Personen, die sich ohne diese Option ihre private Krankenversicherung (PKV) nicht mehr leisten könnten.
- Er stellt einen brancheneinheitlichen Tarif dar. Sein Leistungsspektrum orientiert sich an dem der gesetzlichen Krankenkassen.
- Der Gesetzgeber gestattet im Basistarif weder Leistungsausschlüsse noch Risikozuschläge.
- Der maximale Beitrag im Basistarif entspricht dem Höchstsatz der gesetzlichen Krankenversicherung, plus dem durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz.
- Bei ab 2009 abgeschlossenen Versicherungsverträgen ist ein Wechsel in den Basistarif problemlos möglich, wohingegen es bei älteren Verträgen bestimmte Bedingungen (mindestens 55 Jahre, Bezug von Rente oder Hilfsbedürftigkeit) gibt.
Was ist der Basistarif?
Jede private Krankenversicherung ist verpflichtet, ihren Kunden den Basistarif anzubieten. Dieser entspricht in etwa den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen und ist als Sozialtarif für Menschen gedacht, die sich ihre private Krankenversicherung andernfalls nicht mehr leisten könnten. Die Leistungen des Basistarifs sind gesetzlich geregelt.
Keine Ablehnung aufgrund des gesundheitlichen Zustands
Anders als bei anderen Tarifen der privaten Krankenversicherung darf die Versicherungsgesellschaft im Basistarif einen Antragsteller nicht aufgrund seines gesundheitlichen Zustandes ablehnen oder Leistungen ausschließen. Einen Risikozuschlag gestattet das Gesetz ebenfalls nicht. Eine Gesundheitsprüfung führt der Versicherer meist dennoch durch. Allerdings dient diese eher dazu, die für die Gesellschaft anfallenden Kosten realistisch zu prognostizieren.
Wer kann in den Basistarif der PKV wechseln?
Der von einer privaten Krankenversicherung bereitgestellte Basistarif steht verschiedenen Personengruppen offen. Erfolgte der Eintritt in die PKV nach dem 1. Januar 2009, können Privatversicherte jederzeit und ohne Voraussetzungen in den Basistarif wechseln.
Bei einem Vertragsabschluss vor 2009 ist ein Wechsel möglich, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Die Person ist mindestens 55 Jahre alt.
- Sie bezieht eine Rente oder Pension.
- Sie gilt als hilfsbedürftig im Sinne des Sozialgesetzbuches.
Im Basistarif müssen außerdem Personen aufgenommen werden, die bislang keine Krankenversicherung hatten und auch keiner Pflichtversicherung in der GKV unterliegen (zum Beispiel Selbstständige oder freiwillig in der GKV Versicherte). Die Aufnahme erfolgt innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende der Versicherungspflicht.
Basistarife für Beamte
Auch beihilfeberechtigte Personen haben Anspruch auf den Basistarif. Die Prämie orientiert sich an der Höhe der Beihilfe.
Welche Leistungen bietet der Basistarif?
Der Leistungsumfang des Basistarifs unterscheidet sich deutlich von anderen Vertragsmodellen der privaten Krankenversicherung. Gesetzlich festgelegt ist, dass der Basistarif in seiner Art, seinem Umfang und seiner Höhe die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nachbildet. Kommt es in der GKV zu Leistungskürzungen, gelten diese folglich auch für den Basistarif. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zu den gewöhnlichen Tarifen der PKV, in denen die Leistungen vertraglich zugesichert sind.
Welche Leistungen sind nicht abgedeckt?
Da sich der Basistarif weitestgehend an den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen orientiert, gelten die gleichen Bedingungen wie für Kassenpatienten. Die private Krankenversicherung im Basistarif bezahlt daher keine Behandlungen von Privatärzten oder Therapien, die zum iGeL-Katalog zählen (individuelle Gesundheitsleistungen), da diese auch von der Krankenkasse nicht übernommen werden. Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus werden ebenfalls nicht bezahlt.
Weitere Unterschiede zu Normaltarifen der privaten Krankenversicherung
Eine ansonsten in der privaten Krankenversicherung übliche Wartezeit gibt es nicht. Basistarifversicherte müssen ebenso Zuzahlungen leisten wie gesetzlich Versicherte, bei Arzneimittel sind dies beispielsweise sechs Euro für Versicherte ab 18 Jahre. Außerdem können sich die Versicherten im Basistarif nur von kassen(zahn-)ärztlich zugelassenen Ärzten behandeln lassen.
Was kostet der Basistarif in der PKV?
Die Beiträge im Basistarif hängen hauptsächlich vom Eintrittsalter ab. Allerdings hat der Gesetzgeber für den Basistarif einen maximalen Beitragssatz vorgesehen. Dieser entspricht dem Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenkasse inklusive dem durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz. Im Jahr 2024 lag dieser Betrag bei 843,53 Euro.
Wer nach dem Sozialgesetzbuch als hilfsbedürftig gilt oder es aufgrund der hohen Versicherungsprämien wird, muss nur die Hälfte des Beitrags bezahlen. Ist diese Summe immer noch zu hoch, beteiligt sich der Träger der Grundsicherung (Sozialamt/Jobcenter) an der Krankenversicherung.
Basistarif und Selbstbeteiligung
Prinzipiell müssen die Versicherungsgesellschaften ihren Kunden im Basistarif die Option einer Selbstbeteiligung anbieten. Die Höhe ist in vier Stufen möglich: 300, 600, 900 und 1200 Euro. Ein Selbstbehalt lohnt sich jedoch nur, wenn die Beiträge durch den Eigenanteil sinken. Dies ist gerade im Basistarif jedoch nicht immer der Fall. Stellt sich heraus, dass durch den Selbstbehalt der Versicherungsbeitrag nicht angemessen reduziert wird, ist eine Rückkehr in einen Tarif ohne Selbstbehalt jederzeit möglich. Ansonsten gilt eine Mindestlaufzeit von drei Jahren. Krankenzusatzversicherungen sind generell erlaubt.
Wie funktioniert die Abrechnung im Basistarif?
Erfolgt eine ärztliche Behandlung, erhält der Versicherte eine Rechnung. Im Regelfall muss er die Summe vorstrecken und reicht die Rechnung dann bei seiner Versicherung ein, um eine Erstattung zu erhalten. Auf Antrag ist es auch möglich, dass die Ärzte direkt mit der Krankenversicherung abrechnen. Die Gesellschaft erstattet allerdings lediglich die im Basistarif enthaltenen Leistungen, sodass Versicherte unter Umständen einen Teil der Rechnung selbst bezahlen müssen.
Probleme bei der Kostenerstattung vermeiden
Privatversicherte sollten zudem beachten, dass nicht jeder Arzt im Basistarif versicherte Patienten behandelt. Eine Pflicht zur Behandlung besteht nicht, außer im Notfall. Bei welchen Ärzten eine Behandlung möglich ist, lässt sich bei der Kassenärztlichen Vereinigung in Erfahrung bringen. Darüber hinaus müssen Patienten bei einem Arztbesuch vorab auf den Basistarif hinweisen, da für diesen ein anderer Gebührensatz als für andere Tarife gilt. In der Regel erhalten Versicherte einen Behandlungsausweis, der auf den Basistarif hinweist. Rechnet der Arzt höhere Gebührensätze ab, als der Basistarif vorsieht, müssen die Patienten die Differenz selbst bezahlen.
Die Unterschiede zwischen dem Basistarif und der GKV
Auch wenn sich der Basistarif bezüglich der Leistungen an der GKV orientiert, existieren dennoch einige Unterschiede. Dies beginnt schon bei der Berechnung der Beiträge, die in der gesetzlichen Krankenversicherung von der Höhe des Bruttoeinkommens abhängen. Ein weiterer Unterschied ist, dass der Basistarif keine kostenlose Familienversicherung vorsieht. Familienmitglieder müssen demnach eigenständige Verträge abschließen.
Basistarif oder Standardtarif – Der Leistungsvergleich
Der Standardtarif steht Versicherten offen, die ihren Vertrag vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen haben. Außerdem gelten weitere Voraussetzungen:
- Sie sind seit mindestens 10 Jahren privat krankenversichert.
- Die Versicherten sind mindestens 65 Jahre alt.
- Oder sie sind mindestens 55 Jahre alt sind und das Einkommen übersteigt die Beitragsbemessungsgrenze nicht.
- Oder die Versicherten sind jünger als 55 Jahre und erhalten eine Rente oder Pension. Diese darf die Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigen.
- Der Tarif muss zwischen Männern und Frauen unterscheiden (keine Unisex-Tarife).
Der Standardtarif ist in der Regel günstiger, da er auch die Altersrückstellungen berücksichtigt. Außerdem orientiert sich der Höchstbeitrag am allgemeinen Beitragssatz der Krankenkassen (ohne Zusatzbeitrag) und der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze. Dafür umfasst der Basistarif aber mehr Leistungen.
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Basistarif
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Standardtarif
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Voraussetzungen | Alle Versicherten mit einem Vertrag nach dem 1. Januar 2009; besondere Bedingungen bei älteren Verträgen | Ältere Versicherte mit einem Vertrag vor dem 1. Januar 2009; weitere Bedingungen gelten |
Leistungen | Weitestgehend auf Niveau der GKV, mehr Leistungen als Standardtarif unter anderem auf dem Gebiet der Palliativmedizin, Hospizversorgung, künstliche Befruchtung, Schutzimpfungen, Psychotherapie | Vergleichbar mit GKV, zum Teil geringere Leistungen |
Ärztliche Behandlungen | Nur kassenärztliche Zulassung; Obergrenzen bei Gebührenabrechnung | Alle niedergelassenen Ärzte; aber Obergrenzen bei Gebührenabrechnung |
Risikozuschläge | Nein | Ja |
Beitrag | Höchstens 843,53 Euro (2024) | Höchstens 755,55 Euro (2024); maximal 150 % des Höchstbeitrags der GKV für Ehepaare |
Einstufung in den Notlagentarif
Seit 2013 existiert ein sogenannter Notlagentarif. In diesen stufen die Versicherer Kunden ein, die ihre Beiträge nicht beglichen haben und vorübergehend zahlungsunfähig sind. Es müssen zwei Mahnungen vorausgegangen sein, dann wird der reguläre Versicherungstarif vom Versicherungsunternehmen ruhend gestellt.
Im Notlagentarif übernimmt der Versicherer nur die Kosten für Notfälle, akute Schmerzen und Schwangerschaft beziehungsweise Geburt.
Die Kosten für den Notlagentarif bleiben recht gering. Es werden in dieser Zeit auch keine Altersrückstellungen gebildet, um die Beitragsschulden möglichst rasch zu begleichen. Ist dies geschehen, wird der ursprüngliche Tarif automatisch wiedereingesetzt.
Wer hilfebedürftig im Sinne der Sozialgesetze ist, muss nicht in den Notlagentarif wechseln, sondern hat Anspruch auf den Basistarif und damit auf Unterstützung vom Staat.
Kann ich zurück in den Ursprungstarif?
Wer nach dem 15. März 2020 in den Basistarif wechselte, kommt ohne erneute Gesundheitsprüfung zurück in den Normaltarif. Dafür gibt es zwei Voraussetzungen:
- Die Hilfebedürftigkeit muss innerhalb von zwei Jahren nach dem Wechsel in den Basistarif zu Ende gehen.
- Der Antrag auf die Rückkehr in den normalen Taif muss innerhalb von drei Monaten nach Ende der Hilfebedürftigkeit erfolgen.
Ansonsten müssen die Versicherten eine erneute Gesundheitsprüfung durchlaufen, falls der Normaltarif mehr Leistungen als der Basistarif vorsieht. Davon abgesehen mussten die Versicherten auch schon beim Wechsel in den Basistarif eine Gesundheitsprüfung ablegen. Ein Risikoaufschlag ist zwar im Basistarif ausgeschlossen, die Versicherer legen dabei aber unter Umständen einen fiktiven Risikozuschlag fest, der erst bei der Rückkehr in den Normaltarif zum Tragen kommt und gegebenenfalls einen erhöhten Beitrag mit sich zieht.
Wann ist der Basistarif die beste Option?
Der Basistarif eignet sich für Personen, die als hilfsbedürftig im Sinne des Sozialrechts gelten. Diese müssen dann nur die Hälfte des Versicherungsbeitrags bezahlen. Zudem sind die Leistungen etwas besser als im Standardtarif, der nur älteren Versicherten offensteht.
Wer Geld sparen muss, sollte zuerst prüfen, ob nicht Sparmöglichkeiten im Normaltarif möglich sind, etwa durch einfachere Leistungen oder andere Tarifoptionen. Weder Basis- noch Standardtarif gelten als optimale Krankenversicherung. Unsere kostenlose PKV-Beratung steht Ihnen bei Fragen jederzeit zur Seite.
Häufige Fragen zum Basistarif in der PKV
Welcher Tarif sinnvoller ist, lässt sich pauschal kaum feststellen. Der Standardtarif steht nur älteren Versicherten offen. Wer sich in finanzieller Not befindet, sollte sich vor einem Tarifwechsel umfassend beraten lassen.
Der Basistarif in der privaten Krankenversicherung ist ein gesetzlich geregelter Sozialtarif, der darauf abzielt, allen privat Versicherten eine Grundversorgung zu bieten, wenn die Normaltarife zu teuer sind.
Der Beitrag für den Basistarif ist auf den Höchstbeitrag der GKV gedeckelt. Bei Rentnern mindert sich der Betrag um den Zuschuss der Rentenversicherung. Dieser beträgt die Hälfte des Krankenkassenbeitrags, bei 14,6 Prozent beträgt der Zuschuss der Rentenversicherung also 7,3 Prozent der Bruttorente.
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