Private Krankenversicherung für Angestellte
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Alter: 27
Mehrbettzimmer
SB: 1.000 €
Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (03/2024) -
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Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (03/2024)
Kostenlose individuelle Beratung - Erstinformation
- Voraussetzungen
- Arbeitgeberanteil bei der PKV
- PKV-Kosten für Angestellte
- Wann lohnt sich die PKV?
- Das ist beim Wechsel zur PKV wichtig
- Häufig gestellte Fragen
Die PKV für Angestellte im Überblick
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Um in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln zu dürfen, muss das Gehalt eines Angestellten die sogenannte Versicherungspflichtgrenze überschreiten.
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Einer der größten Vorteile der PKV liegt darin, den Leistungsumfang an die persönlichen Bedürfnisse anpassen zu können.
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Für ältere und/oder von Vorerkrankungen betroffene Personen lohnt es sich meist nicht, in die private Krankenversicherung zu wechseln, da die Beiträge dann vergleichsweise hoch ausfallen.
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Der Arbeitgeber übernimmt gewöhnlich die Hälfte der für die PKV anfallenden Kosten bis zu einer Höchstgrenze.
Privat versichern als Angestellter: Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Ob ein Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln darf, hängt im Wesentlichen von seinem Bruttoeinkommen ab. Dieses muss über der sogenannten Versicherungspflichtgrenze liegen, die auch unter der Bezeichnung Jahresarbeitsentgeltgrenze bekannt ist. Diese liegt im Jahr 2024 bei 69.300 Euro. Das für die PKV notwendige Mindesteinkommen umfasst auch vermögenswirksame Leistungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Überstundenpauschalen. Sonderzahlungen – etwa Gewinnausschüttungen – zählen dagegen nicht.
Wer das Einkommenskriterium für die PKV erfüllt, wird zum Ende des entsprechenden Jahres versicherungsfrei. Eine weitere Bedingung dafür ist, dass das Gehalt auch im neuen Jahr über der geltenden Grenze liegt.
Regelungen bei zwei oder mehr Arbeitsverhältnissen
Wenn Arbeitnehmer zwei oder mehr Jobs haben, werden ihre jährlichen Einkommen zusammengerechnet. Übersteigt die Gesamtsumme dieser Einkommen die Versicherungspflichtgrenze, sind sie von der Versicherungspflicht befreit und können in die private Krankenversicherung wechseln. Einkommen aus geringfügigen Beschäftigungen werden nicht berücksichtigt.
Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss bei der PKV?
Wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) muss der Arbeitnehmer auch bei der PKV die Kosten nicht allein tragen. Der Arbeitgeberanteil der privaten Krankenversicherung beträgt 50 Prozent der Versicherungsprämie. Allerdings gibt es auch hier eine Höchstgrenze. 2024 liegt diese bei 421,76 Euro.
Der maximale Arbeitgeberzuschuss orientiert sich am GKV-Beitragssatz. Dazu kommt noch der durchschnittliche Zusatzbeitrag, von dem der Arbeitgeber ebenfalls die Hälfte trägt. Berechnungsgrundlage bildet die Beitragsbemessungsgrenze, die 2024 bei 5.175 Euro liegt.
Wie erhalte ich den Arbeitgeberzuschuss?
Um den Zuschuss zu erhalten, legt der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber eine Bescheinigung seiner privaten Krankenversicherung vor. Dieser Nachweis muss Angaben über die Beiträge aufweisen. Außerdem bescheinigt die Versicherung damit, dass sie alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.
Zuschuss für Angehörige
Auch Angehörige können einen Zuschuss vom Arbeitgeber bekommen. Sie müssen dafür aber die gleichen Voraussetzungen erfüllen, die für die Familienversicherung der GKV gelten. Außerdem erhalten Angehörige nur dann einen Zuschuss, wenn der Höchstbetrag des Arbeitgeberzuschusses nicht ausgeschöpft ist. Dieser Höchstbetrag gilt für Arbeitnehmer plus Angehörige zusammen.
Kosten der private Krankenversicherung für Angestellte
Die Kosten für eine private Krankenversicherung lassen sich nicht pauschal festlegen, da sie von verschiedenen Faktoren abhängen. Dazu zählen der gewählte Tarif, das Alter und der Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Grundsätzlich gilt: Junge und gesunde Personen zahlen bei der PKV oft weniger als in der GKV. Wir haben die Beiträge für Angestellte in der GKV und der PKV beispielhaft miteinander verglichen:
Kostenvergleich zwischen PKV und GKV
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Monatlicher PKV-Beitrag
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Monatlicher GKV-Beitrag
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Arbeitnehmeranteil | 177,03 € | 421,77 € |
Arbeitgeberanteil | 177,03 € | 421,76 €** |
Gesamt | 354,06 €* | 843,53 €*** |
Angestellter, Basis Leistungen, 30 Jahre
* Tarif: Hanse, KVS1, PVN
** Maximaler Arbeitergeberzuschuss (Stand: 2024)
*** Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (Beitragssatz inkl. Zusatzbeitrag von 16,3 %, Beitragsbemessungsgrenze von 5.175 €, Stand: 2024)
Wann lohnt sich eine private Krankenversicherung für Angestellte?
Entscheidet sich ein Arbeitnehmer für die private Krankenversicherung, profitiert er gleich mehrfach. Für viele Angestellte ist es ein entscheidender Vorteil, dass die Beiträge nicht vom Einkommen abhängen. Dies gilt jedoch vorrangig für junge und gesunde Versicherungsnehmer. Darüber hinaus können Angestellte den Versicherungsschutz individualisieren und an ihre Präferenzen anpassen.
So besteht die Möglichkeit, höhere Leistungen für einen Krankenhausaufenthalt oder höhere Erstattungssätze festzulegen. Ebenso ist es Versicherten möglich, durch den Verzicht auf Leistungen zu sparen.
Bei der GKV bestehen dagegen zahlreiche gesetzliche Vorschriften, wie das Leistungsspektrum aussehen muss.
PKV und GKV für Angestellte im Vergleich
Gesetzliche und private Krankenversicherung unterscheiden sich grundsätzlich. Wer von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechselt, muss sich daher auf deutliche Änderungen einstellen.
GKV
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PKV
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Beiträge richten sich nach Einkommen | Beiträge orientieren sich am Versicherungsumfang |
Leistungen sind gesetzlich vorgegeben | Leisten lassen sich individuell zusammenstellen |
Kinder und Ehepartner lassen sich in der Familienversicherung kostenlos mitversichern | Keine Familienversicherung |
Behandlung bei Arzt auf Versichertenkarte | Versicherter bezahlt Rechnung vom Arzt und reicht diese bei der PKV zur Erstattung ein |
Aufnahme auch von Menschen mit Vorerkrankungen, wenn Anspruch auf GKV besteht | Kein Anspruch auf Aufnahme, Beitrag richtet sich unter anderem nach Gesundheitszustand und Alter |
Wie läuft der Wechsel ab und worauf sollte ich achten?
Liegt das Gehalt eines Angestellten über der Versicherungspflichtgrenze, meldet der Arbeitgeber dies der gesetzlichen Krankenversicherung. Daraufhin versendet die Versicherung einen Hinweis an den entsprechenden Arbeitnehmer. Arbeitnehmer sollten bedenken, dass sie nach dem Erhalt des Dokuments zwei Wochen Zeit haben, um der GKV ihren Austritt mitzuteilen.
Wer nicht kündigt, landet automatisch in der freiwilligen gesetzlichen Versicherung. Die Kündigung einreichen sollten GKV-Versicherte jedoch erst, wenn sie eine schriftliche Bestätigung ihrer neuen Versicherung erhalten haben. Schließlich darf die private Krankenversicherung einen Angestellten auch ablehnen – beispielsweise aufgrund vorhandener Vorerkrankungen.
Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung lässt sich mit einer Frist zum Ende des übernächsten Monats kündigen.
Rückkehr in die GKV
Die Entscheidung für den Wechsel in die private Krankenversicherung gilt grundsätzlich ein Leben lang. Angestellte, die jünger sind als 55 Jahre, kehren automatisch zurück in die GKV, wenn ihr Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt. Bleibt das Einkommen aber hoch, gibt es kein Zurück.
Wer älter ist als 55, darf nicht mehr in die GKV zurückkehren. Eine Ausnahme kann eintreten, wenn ein Anspruch auf die Familienversicherung des Ehepartners entsteht. Dann darf das Einkommen aber eine bestimmte minimale Grenze nicht überschreiten.
Auch wer mit über 55 Jahren beispielsweise einen neuen Job antritt, kann sich nur in Ausnahmefällen in der GKV versichern, selbst wenn durch das Gehalt eine Versicherungspflicht eintreten würde. Die Angestellten müssten in den fünf Jahren zuvor mindestens einen Tag lang gesetzlich versichert gewesen sein. Ausgeschlossen ist eine Rückkehr außerdem, wenn in der Hälfte dieser Zeit keine Versicherungspflicht bestand.
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Häufig gestellte Fragen
Die PKV lohnt sich meist dann, wenn die Versicherten noch relativ jung sind und keine Vorerkrankungen haben. Zudem sollte absehbar sein, dass Einkommen und Alterseinkünfte überdurchschnittlich hoch bleiben. Für Beamte lässt sich pauschal sagen, dass sich die PKV immer lohnt – auch wenn es hier Ausnahmen geben kann, vor allem in den niederen Besoldungsgruppen. Wer einen Wechsel in die private Krankenversicherung plant, sollte sich auf jeden Fall umfassend persönlich beraten lassen.
Um als Angestellter in die PKV wechseln zu können, muss das Jahreseinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen, die jährlich angehoben wird. Im Jahr 2024 liegt diese bei 69.300 Euro.
Der Arbeitgeber zahlt grundsätzlich die Hälfte der Beiträge, aber nur bis zu einer Maximalgrenze. Diese liegt im Jahr 2024 bei 421,76 Euro.
Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte des Beitrags als Zuschuss an den Arbeitnehmer. Den Rest muss der Arbeitnehmer übernehmen.