Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Zwickmühle Energiearmut

18.05.2011 | 10:01

Heidelberg. Das unabhängige Verbraucherportal Verivox hat ermittelt, dass bedürftige Haushalte überdurchschnittlich hohe Strompreise bezahlen müssen, für welche die staatlichen Zuwendungen nicht ausreichen.

Im April 2011 bekamen laut Bundesagentur für Arbeit rund 6,5 Millionen Menschen, die in insgesamt 3,5 Millionen Bedarfsgemeinschaften leben, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld. Der Regelbedarf für Alleinstehende beläuft sich derzeit auf 364 Euro pro Monat. Von diesen 364 Euro werden vom Gesetzgeber 30,42 Euro (8,36 Prozent) für Strom, Kochgas und Wohnungsinstandhaltung eingeplant.

Stromkosten übersteigen Regelsatz um 45 Prozent

Dass der Regelsatz von 30,42 Euro zu gering angesetzt ist, zeigt ein Blick auf den Verivox-Verbraucherpreisindex Strom. Ein Single-Haushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 2000 kWh bezahlt im Mai 2011 durchschnittlich 26,43 Cent pro Kilowattstunde. Das entspricht monatlichen Kosten von 44,05 Euro. Damit übersteigen die reinen Stromkosten den Regelsatz bereits um 45 Prozent – die Ausgaben für Kochgas und Wohnungsinstandhaltung kommen noch dazu.

„Die Berechnung des Regelbedarfs ist ein komplizierter statistischer und politischer Prozess, den wir nicht vollständig beurteilen können“, so Peter Reese, Leiter Energiewirtschaft bei Verivox. „Für den Bereich Haushaltsenergie können wir jedoch eindeutig feststellen, dass hier zu optimistisch gerechnet wurde.“

Höhere Kosten und wenig Auswahl

Wer staatliche Unterstützung erhält, wird vom Gesetzgeber aufgefordert, bewusst mit dem Geld umzugehen und wirtschaftlich zu handeln. Doch Bedürftige können nur eingeschränkt am Wettbewerb auf dem Strommarkt teilhaben.
Die meisten überregionalen Stromanbieter prüfen die Bonität von Neukunden, um eventuelle Zahlungsausfälle zu vermeiden. Diese Risikoeinschätzung berücksichtigt Zahlungsschwierigkeiten in der Vergangenheit, aber auch weichere Faktoren wie Alter oder Wohnort. In der Praxis bedeutet dies, dass viele Verbraucher, die staatliche Unterstützung beziehen, oft nicht zu einem günstigeren Stromanbieter wechseln können.

Die Folge ist, dass die einkommensschwachen Haushalte an den örtlichen Stromversorger gebunden bleiben. Dort werden sie in der Regel zu den Konditionen der Grundversorgung beliefert. Der örtliche Grundversorgungstarif ist jedoch die mit Abstand teuerste Art, Strom zu beziehen – damit bezahlt ein Haushalt ungefähr 5 Prozent mehr als im bundesdeutschen Durchschnitt.