Wertverlust von Fahrzeugen richtig versichern
30.08.2013 | 11:06
Heidelberg. Wer einen Neuwagen oder einen jungen Gebrauchten kauft, riskiert bei Diebstahl und Totalschaden einen hohen Wertverlust. Auch bei Leasingfahrzeugen kann schnell eine teure Deckungslücke entstehen. Doch davor können sich Verbraucher schützen, erklärt das unabhängige Vergleichsportal Verivox.
Neuwertentschädigung für Neufahrzeuge und Tageszulassungen
Neuwagen verlieren innerhalb der ersten zwei Jahre nach Zulassung schnell an Wert – je nach Fahrzeugmodell zwischen 30 und 40 Prozent. Erleidet das Fahrzeug in dieser Zeit einen Totalschaden oder wird es gestohlen, ist das nicht nur ärgerlich, sondern mit hohen finanziellen Einbußen verbunden. Der Grund: Kfz-Versicherer ersetzen lediglich den Wiederbeschaffungswert. „Je neuer und teurer ein Fahrzeug ist, umso höher fällt der Verlust meist aus. Fehlbeträge von 10.000 Euro oder mehr sind bei Autos der oberen Mittelklasse keine Seltenheit“, sagt Ingo Weber, Geschäftsführer und Chief Financial Officer bei Verivox.
„Mit einer Neuwertentschädigung erhalten Versicherte anstelle des Wiederbeschaffungswerts den Fahrzeugneupreis ersetzt – je nach Tarif zwischen sechs und 24 Monate nach Erstzulassung“, so Weber weiter.
Die Kaskoversicherung mit Neuwertklausel tritt ein, wenn die geschätzten Reparaturkosten mindestens 80 Prozent des Neupreises erreichen oder übersteigen. Weitere Voraussetzungen sind, dass Versicherungsnehmer und Pkw-Besitzer identisch sind und das Fahrzeug ausschließlich zur Eigenverwendung angeschafft wurde.
Kaufwertentschädigung für Gebrauchtwagen
Auch beim Kauf eines jungen Gebrauchtwagens kann es sich lohnen, einen möglichen Wertverlust abzusichern – etwa, wenn das Fahrzeug kreditfinanziert wird. Mit einer Kaufwertentschädigung verhindern Verbraucher dann, dass die Versicherungsleistung bei Verlust oder Zerstörung niedriger ausfällt als die Restforderung der Bank. Eine Kaufwertentschädigung erstattet den nachgewiesenen Kaufpreis des Fahrzeugs. Ein vorhandener Restwert, eine vereinbarte Selbstbeteiligung sowie zwischenzeitlich eingetretene Schäden, die zum Schadenzeitpunkt noch nicht fachgerecht repariert wurden, werden abgezogen.
Je nach Versicherer kann die Kaufwertentschädigung für sechs bis 24 Monate nach erstmaliger Zulassung auf den Versicherungsnehmer innerhalb der Vollkaskoversicherung vereinbart werden. Bei einigen Versicherern darf das Fahrzeug bei erstmaliger Zulassung auf den Versicherten ein bestimmtes Alter nicht überschritten haben.
GAP-Deckung für Leasing-Fahrzeuge
Für Leasingfahrzeuge empfiehlt sich über die gesamte Vertragsdauer eine sogenannte GAP-Deckung. Sie übernimmt die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Ablösewert gemäß Leasingvertrag. Diese Differenz kann im Totalschadenfall sehr hoch ausfallen und muss ohne eine GAP-Deckung aus eigener Tasche getragen werden. Eine GAP-Deckung kann auch für kreditfinanzierte Fahrzeuge vereinbart werden. Halter sollten jedoch darauf achten, dass der Verwendungszweck – nämlich die Fahrzeugfinanzierung – im Kreditvertrag vermerkt wurde.
Wie die Leistung im Einzelnen aussieht, variiert von Versicherer zu Versicherer. Möglich ist etwa ein fest vereinbarter Prozentsatz vom Wiederbeschaffungswert, der auch dann gezahlt wird, wenn keine Restforderung aus dem Leasing- oder Kreditvertrag mehr besteht. In der Regel erfolgt aber eine Erstattung der tatsächlich anfallenden Differenz maximal bis zur Höhe des Fahrzeugneupreises (bei Leasing auf Nettobasis, bei Finanzierung auf Bruttobasis).