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Verbraucher sind beim Ökostrom verunsichert

08.04.2011 | 10:00

Heidelberg - Die Verbraucher werden durch fehlende verbindliche Kriterien für Ökostromprodukte verunsichert. Nach Auffassung des unabhängigen Verbraucherportals Verivox ist ein Dschungel aus Zertifikaten und Gütesiegeln ohne klare Definitionen entstanden, in dem sich Verbraucher schnell verirren können.

Wer sich heute für einen Ökostromtarif entscheidet, möchte einen Beitrag zum Ausbau Erneuerbarer Energien leisten und den Anteil von Atomstrom und fossilen Energieträgern am Strommix in Deutschland reduzieren. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen Verbraucher vor der Wahl eines Ökostromtarifs einen Blick ins Kleingedruckte werfen, denn Ökostrom ist nicht gleich Ökostrom.

"Die verschiedenen Ökostromzertifikate und –gütesiegel verwirren viele Verbraucher, die bereit sind, etwas für die Umwelt zu tun. Hier könnte der Gesetzgeber Sicherheit schaffen und allgemeine Richtlinien für Ökostromprodukte einführen", so Peter Reese, Leiter Energiewirtschaft bei Verivox.

Zertifikatehandel oder strenge Gütesiegel?

Derzeit ist es wichtig, auf den Unterschied zwischen Ökostromzertifikaten und Gütesiegeln zu achten. Ökostromzertifikate garantieren die Herkunft und die Zusammensetzung des Stroms (z.B. Strom aus Wasserkraftwerken in Norwegen). Für die Vergabe solcher Zertifikate ist nur die Stromquelle entscheidend. Diese Zertifikate können gehandelt werden und sagen wenig über die Qualität des jeweiligen Ökostromtarifes aus. Darüber geben Gütesiegel Auskunft, bei denen in den meisten Fällen Voraussetzung ist, dass ein bestimmter Anteil der Einnahmen in den Bau neuer Anlagen zur regenerativen Stromerzeugung investiert wird.

Doch auch zwischen den Gütesiegeln gibt es große Unterschiede. Die Zertifizierung durch eine TÜV-Gesellschaft beinhaltet beispielsweise neben dem Herkunftshinweis die allgemeine Auflage, dass der jeweilige Ökostromanbieter den Kostenaufschlag für Ökostromtarife nur für die Förderung Erneuerbarer Energien verwenden darf. Gütesiegel wie beispielsweise das GrünerStromLabel legen für den ökologischen Nutzen eines Ökostromproduktes noch strengere Kriterien an. Hier ist neben dem Ausbau regenerativer Energiequellen auch die allgemeine Haltung des Stromanbieters gegenüber Erneuerbaren Energien entscheidend.

Ökostrom: Zertifikate und Gütesiegel

• GrünerStromLabel

Den schärfsten Kriterienkatalog weist das GrünerStromLabel auf. Das „Gold“-Label erlaubt ausschließlich Erneuerbare Energiequellen oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) ohne fossile Brennstoffe als Energiequellen. Weiterhin dürfen nur derartige Anlagen durch die Zusatzkosten unterstützt werden. Die virtuelle Übertragung von Umweltvorteilen (RECS) ist nicht zulässig. Energieunternehmen, die gegenüber Erneuerbaren Energien „negativ eingestellt“ sind, können von dem Gütesiegel ausgeschlossen werden.

• OK-power

Beim OK-power Label gibt es ein Gütesiegel, das Strom aus KWK-Anlagen einschließt, allerdings dürfen die Anlagen ein Mindestalter nicht überschreiten. Weiterhin verlangt dieses Gütesiegel, dass der zusätzliche Ausbau von Erneuerbaren Energien außerhalb der im Rahmen des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes festgelegten Förderung stattfindet. Im Gegensatz zu den TÜV-Zertifikaten wird der zusätzliche Umweltnutzen des jeweiligen Ökostromtarifs sehr genau festgelegt.

• TÜV

Die Zertifizierung durch eine TÜV-Gesellschaft beinhaltet neben dem Herkunftshinweis des Ökostroms die Auflage, dass der jeweilige Ökostromanbieter den Kostenaufschlag für Ökostromtarife nur für die Förderung Erneuerbarer Energien verwenden darf. Einige TÜV-Zertifikate erlauben jedoch, dass 50 Prozent des Stroms aus KWK-Anlagenkommen darf. Diese sind zwar umweltfreundlich, da die Abwärme des Kraftwerks zum Heizen verwendet wird, die Kraftwerke werden aber meistens mit fossilen Energieträgern wie Kohle oder Gas betrieben.

• RECS

RECS ist ein Zertifikatshandelssystem, das 15 europäische Länder einschließt. Produzenten Erneuerbarer Energien können den von ihnen produzierten Strom in die Bestandteile "Öko" und "Strom" aufteilen und den „Öko“-Anteil getrennt an andere Energieversorger verkaufen. Diese wiederum können ihren regulären Strommix auf diese Art und Weise relativ kostengünstig „veredeln“. Ökostromprodukte, die nur die Stromherkunft über RECS ausweisen, tragen daher nicht zum Ausbau und der Förderung Erneuerbarer Energien bei.

• Klimatarife

Ein Klimatarif enthält in der Regel einen Aufpreis, der für die CO2-Neutralität des jeweiligen Produktes aufgewendet wird. Das kann entweder durch den Kauf von CO2-Zertifikaten oder durch die Unterstützung von Klimaprojekten in Entwicklungs- und Schwellenländern geschehen. Diese Tarife werden sowohl für Strom als auch Gas angeboten. In der Vergangenheit wurden auch Stromprodukte als „Klimatarif“ angeboten, deren Strommix aus Erneuerbaren Energien und Atomenergie besteht. Hier stand der Gedanke im Vordergrund, dass auch Atomenergie weitgehend CO2-neutral sei.