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Hochzeit: Was frisch Verheiratete bei Versicherungen und Bankverträgen beachten sollten

14.04.2015 | 10:48

Heidelberg. Die Deutschen heiraten der Liebe wegen, aber auch wegen der Sicherheit. 40 Prozent nennen als guten Grund für eine Hochzeit, dass sie finanziell und im Unglücksfall besser abgesichert sind. Das ergab eine Umfrage von TNS Emnid im Auftrag des Magazins Chrismon (2014). Paare, die ihre Versicherungsverträge aufeinander abstimmen, können bei der Haftpflicht-, Hausrat- und Rechtsschutzversicherung sparen, wie eine Modellrechnung des unabhängigen Verbraucherportals Verivox zeigt. Bei der Berufsunfähigkeitsrente lohnt es sich hingegen, den Schutz zu erhöhen.

Versicherungen zusammenlegen und Familientarif wählen

Getrennte Haftpflicht-, Hausrat- und Rechtsschutzversicherungen können Verheiratete zusammenlegen. Bei einer Modellrechnung sinkt die Jahresprämie dadurch insgesamt um mehr als 200 Euro. „Es ist gesetzlich geregelt, dass die ältere Versicherung bestehen bleibt und die jüngere aufgelöst wird. Der fortbestehende Vertrag kann zum nächsten Kündigungstermin ebenfalls aufgelöst werden, wenn es inzwischen günstigere und leistungsstärkere Tarife gibt“, erläutert Wolfgang Schütz, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH.

Bei der Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung haben Unverheiratete oft einen Single-Tarif. Der muss nun in einen Familientarif umgewandelt werden. Im Verkehrsrechtsschutz ist teilweise nur ein einzelnes Auto versichert. Paare mit mehreren Autos können diesen Schutz auf alle Fahrzeuge erweitern.

Über Kreuz: Partner versichern sich gegenseitig

Über 600.000 Risikolebensversicherungen wurden laut Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft 2013 abgeschlossen, um damit für Hinterbliebene vorzusorgen. „Um die Erbschaftssteuer zu vermeiden, versichern sich Paare am besten über Kreuz. Das heißt, der Mann versichert das Leben seiner Frau, zahlt die Versicherungsbeiträge selbst und ist der Begünstigte im Todesfall – und umgekehrt“, erläutert Wolfgang Schütz. Die Analyse von Verträgen zeigt jedoch, dass sich die Partner oft selbst versichern. So kann nach dem Tod des Versicherten Steuer anfallen. Ehepaare müssten oberhalb eines Freibetrages von 500.000 Euro Steuern zahlen – unverheiratete Paare sogar schon ab 20.000 Euro.

Bezugsrecht: Prüfen, wer in alten Verträgen begünstigt ist

Bestehen schon Lebensversicherungen, dann können Verheiratete das Bezugsrecht ändern. Unter Umständen sind noch Eltern oder frühere Partner als Begünstigte im Todesfall vermerkt. Wenn der neue Partner eingetragen werden soll, genügt ein Schreiben an die Versicherung.

Alleinverdiener benötigen höhere Berufsunfähigkeitsrente

Berufsunfähigkeitsversicherungen bieten meist die Option, die versicherte Rente bei einer Heirat zu erhöhen – ohne erneute Gesundheitsprüfung. Diese Nachversicherungsgarantie lohnt sich gerade bei Paaren mit einem Hauptverdiener. Fällt dessen Verdienst weg, muss die versicherte Berufsunfähigkeitsrente nach der Heirat für zwei Personen und eine größere Wohnung reichen. 

Freistellungsaufträge neu ordnen

Nach der Hochzeit können Paare ihre Freistellungsaufträge neu auf alle Konten verteilen. Kapitaleinkünfte bis 1.602 Euro sind für die Ehepartner von der Abgeltungssteuer befreit – statt vorher 801 Euro für jeden einzelnen. Das ist von Vorteil, wenn ein Partner höhere Kapitaleinkünfte bezieht, der andere aber nicht. Hat er im Jahr der Heirat bereits Abgeltungssteuer bezahlt, kann er den Betrag mit der Steuererklärung zurückfordern.

Kredite lieber gemeinsam aufnehmen

Wer zu zweit statt allein einen Kredit beantragt, hat eine höhere Wahrscheinlichkeit, ihn auch zu erhalten. Unter Umständen gewährt die Bank den beiden Antragstellern auch einen günstigeren Zins. Diesen Vorteil kann jedes Paar schon vor der Hochzeit nutzen.