Handyvertrag: Nach zwei Jahren droht Hardware-Kostenfalle
21.10.2014 | 11:58
Heidelberg. Der Zuschlag für ein subventioniertes Smartphone ist nach 24 Monaten abbezahlt, doch die Kosten bleiben gleich. Kunden sollten vor Ablauf der zwei Jahre handeln.
Es ist ein gängiger Vorgang in der Mobilfunkbranche, der von Kunden oft zu spät oder gar nicht bemerkt wird: Ein Handyvertrag, mit dem ein Smartphone subventioniert wurde, verlängert sich nach 24 Monaten automatisch – jedoch ohne reduzierte Kosten. Obwohl die Hardware bereits abbezahlt ist, wird derselbe monatliche Preis fällig. Das unabhängige Verbraucherportal Verivox erklärt, was dahintersteckt und wie Kunden die unnötigen Kosten vermeiden.
Keine automatische Preissenkung
Mobilfunkanbieter berufen sich bei dieser Praxis auf ein branchenübliches Vorgehen: Die Zusatzkosten werden nicht als Abzahlung des Smartphones, sondern als Vertragsbestandteil betrachtet. „Viele Verbraucher werden nach 24 Monaten von der unveränderten Rechnung völlig überrascht: Die meisten gehen von einer automatischen Preissenkung aus“, sagt Verivox-Telekommunikationsexperte Sven Ehrmann. Wie erklärt sich das Vorgehen der Anbieter? Bekannt ist: Kunden werden für Mobilfunkprovider nach Ablauf eines 24-Monats-Vertrags mit Hardware-Zuschlag deutlich profitabler als zuvor. Bleibt der Kunde noch ein drittes Jahr an Bord – dann ohne neue Hardware –, haben die Anbieter deutlich niedrigere Kosten.
Es gibt Ausnahmen der beschriebenen Praxis, doch nur bei einzelnen Bündelverträgen wird in der Kalkulation des Vertrags eine Trennung zwischen Hardware und Vertrag vorgenommen – etwa beim Anbieter O2.
Rechtzeitige Kündigung verhindert Zusatzkosten
Wenn der Vertrag nach zwei Jahren weiterläuft, zahlen Handynutzer bis zu 20 Euro im Monat zusätzlich, ohne eine Gegenleistung. „Kunden sollten daher unbedingt an eine rechtzeitige Kündigung denken, um nicht den Konditionen des alten Vertrags unterworfen zu bleiben“, rät Ehrmann. Wurde die Kündigung vor Ablauf der zweijährigen Laufzeit jedoch verpasst und der Vertrag bei gleich bleibenden Kosten um 12 Monate verlängert, bleibt Verbrauchern nur die Möglichkeit, die Zusatzkosten hinzunehmen – oder den Vertrag um weitere zwei Jahre zu verlängern und damit ein neues Smartphone zu finanzieren.