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BGH prüft Negativzinsen: Jeder achte Bankkunde hat Strafzinsen gezahlt

04.02.2025 | 08:46

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Heidelberg. Durften Banken ihre Kunden Negativzinsen berechnen? Darüber verhandelt heute der Bundesgerichtshof (BGH). Für die Finanzwirtschaft steht eine Menge auf dem Spiel. Vor der Zinswende im Sommer 2022 haben 13 Prozent aller Bankkunden Negativzinsen bezahlt. Die meisten davon (88 Prozent) würden die entrichteten Strafzinsen zurückfordern, sollten die Karlsruher Richter den Weg dafür frei machen. Das zeigt eine repräsentative Studie des Vergleichsportals Verivox.

13 Prozent haben Negativzinsen gezahlt

Jeder achte (13 Prozent) der insgesamt 1.023 Befragten musste vor der Zinswende Negativzinsen an die eigene Bank zahlen. Je nach Ausgang des BGH-Verfahrens könnten sie alle einen Anspruch auf Rückerstattungen haben. Sollten die Richter zugunsten der Sparer entscheiden, will eine große Mehrheit von 88 Prozent der Betroffenen nach eigenen Angaben die zu Unrecht berechneten Negativzinsen von ihrer Bank zurückfordern.

Bis heute gibt es in Deutschland keine einheitliche Rechtsprechung zur Zulässigkeit von Negativzinsen. In früheren Verfahren erklärten einige Gerichte die sogenannten Verwahrentgelte bereits generell für rechtswidrig, andere hielten sie unter bestimmten Voraussetzungen für zulässig.

"Zweieinhalb Jahre, nachdem die Europäische Zentralbank mit der ersten Leitzinserhöhung das Ende der Negativzinsen besiegelte, geht die juristische Aufarbeitung in die letzte Runde", sagt Oliver Maier, Geschäftsführer der Verivox Finanzvergleich GmbH. "Für zahlreiche Banken steht in dem Verfahren viel auf dem Spiel. Denn kurz vor der Zinswende hatten sich die sogenannten Verwahrentgelte zu einem Massenphänomen entwickelt."

Negativzinsen gab es bei mindestens 455 Banken

Wie viele Banken und Sparkassen möglicherweise bald mit Rückforderungen ihrer Kunden konfrontiert sein könnten, zeigen Marktdaten, die Verivox während der Negativzins-Ära fortlaufend erhoben hatte:

Auf dem Höchststand im Mai 2022 verlangten mindestens 455 Geldhäuser von ihren Privatkunden Negativzinsen. Bei der Höhe orientierten sich die meisten Banken am negativen Einlagezins der Europäischen Zentralbank (EZB) und belasteten Sparguthaben, die einen bestimmten Freibetrag überstiegen, mit einem Strafzins von 0,5 Prozent. Einzelne Banken berechneten noch höhere Negativzinsen.

Auch Klein- und Durchschnittssparer mussten zahlen

Nicht bei allen Banken mussten ausschließlich die besonders vermögenden Kunden Minuszinsen zahlen. Bei mindestens 179 Kreditinstituten wurden Sparerinnen und Sparer schon ab einem Gesamtguthaben von 50.000 Euro oder weniger zur Kasse gebeten. "Bei einem Teil der Banken wurden auch Klein- und Durchschnittssparern belastet", berichtet Oliver Maier. "Einige Geldhäuser berechneten Negativzinsen schon ab 5.000 oder 10.000 Euro. Es waren also keineswegs nur Reiche betroffen."

Das bestätigt auch die Verivox-Umfrage: Unter den Gutverdienern mit einem Nettoeinkommen ab 3.000 Euro ist der Anteil der Negativzins-Zahler mit 15 Prozent zwar erwartungsgemäß etwas höher als im Durchschnitt der Gesamtbevölkerung (13 Prozent). Aber selbst unter den Befragten mit einem niedrigen Einkommen unter 2.000 Euro haben noch 7 Prozent Negativzinsen gezahlt.

Verwahrentgelte gab es in allen Bankgruppen

Verwahrentgelte waren nicht auf bestimmte Marktsegmente beschränkt. Wie die Verivox-Studie zeigt, haben Kreditinstitute aller Bankgruppen ihren Kundinnen und Kunden Strafzinsen berechnet.

Bei möglichen Mehrfachnennungen gaben 43 Prozent der Betroffenen an, dass sie bei einer Sparkasse Negativzinsen zahlen mussten. 31 Prozent waren Kunde bei einer privaten Filialbank wie der Deutschen Bank oder der Commerzbank, 29 Prozent hatten ihr Konto bei einer Direktbank wie der ING, DKB oder Comdirect, 25 Prozent haben an eine Genossenschaftsbank Negativzinsen gezahlt, also zum Beispiel an eine Volks- und Raiffeisenbank.

Mit der ersten Leitzinserhöhung im Juli 2022 beendete die Europäische Zentralbank die Ära der Negativzinsen. Nach dem Wegfall der EZB-Strafzinsen auf Bankeinlagen haben die Kreditinstitute auch die Verwahrentgelte für ihre Kunden zügig gestrichen. Einen Monat nach der EZB-Entscheidung hatten bereits vier von fünf Banken ihre Negativzinsen abgeschafft.

Methodik

Für die fortlaufende Negativzinserhebung wurden die ausgewiesenen Konditionen für Tagesgeld-, Giro- und Verrechnungskonten auf den Internetseiten von rund 1.300 Banken und Sparkassen ausgewertet. Den historischen Höchststand ermittelte Verivox am 10. Mai 2022. Nicht alle Banken haben Negativzinsen transparent auf ihrer Website ausgewiesen. Es gab also eine Dunkelziffer. Demzufolge dürfte es noch mehr als 455 Banken mit Negativzinsen gegeben haben.

Für die Umfrage im Auftrag von Verivox hat das Meinungsforschungsinstitut Innofact im Januar 2025 insgesamt 1.023 Personen im Alter von 18 bis 79 Jahren befragt. Die Befragten entstammen einem ISO-zertifizierten Online-Panel mit rund 500.000 Teilnehmenden. Die Umfrage ist bevölkerungsrepräsentativ in Bezug auf Alter, Geschlecht und Bundeslandzugehörigkeit.

Gefragt wurde: Haben Sie selbst Negativzinsen an Ihre Bank oder Sparkasse bezahlt? – Bei welcher Bank wurde das Konto / wurden die Konten geführt, für die Sie damals Negativzinsen bezahlt haben? – In Kürze verhandelt der Bundesgerichtshof darüber, ob die Banken überhaupt Negativzinsen verlangen durften. Falls die Richter entscheiden sollten, dass die Erhebung unzulässig war: Würden Sie Ihre zu Unrecht erhobenen Negativzinsen dann von Ihrer Bank zurückfordern?