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Bei Umzug Stromanbieterwechsel – worauf Verbraucher achten sollten

12.05.2015 | 10:10

Heidelberg. Über eine Million Haushalte haben 2013 einen Umzug zum Anlass genommen, ihren Stromanbieter zu wechseln. Das geht aus dem aktuellen Monitoringbericht der Bundesnetzagentur hervor. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Zuwachs von 64 Prozent. Wann ein Wechsel möglich ist und worauf Kunden achten sollten, erklärt das unabhängige Verbraucherportal Verivox.

Umzugsklausel prüfen

„Ob und wie schnell Kunden bei einem Umzug aus ihrem Stromvertrag kommen, hängt von der Belieferungsart und den Vertragsbedingungen ab“, erklärt Jan Lengerke, Mitglied der Geschäftsleitung bei Verivox. Kunden in der Grundversorgung können jederzeit unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen kündigen.

Kunden, die einen besonderen Tarif mit ihrem Grundversorger vereinbart oder bereits den Anbieter gewechselt haben, müssen die Ausgestaltung ihres Vertrages prüfen. Viele Anbieter räumen in der sogenannten „Umzugsklausel“ das Recht auf Sonderkündigung bzw. auf Auflösung des Vertrags ein. Einige Anbieter bestehen jedoch auf eine Weiterbelieferung, wenn der Umzug innerhalb ihres Belieferungsgebietes stattfindet.

Anbieterwechsel bei Umzug rechtzeitig planen

Wer pünktlich zum Einzug Strom vom neuen Anbieter beziehen möchte, sollte den Wechsel rechtzeitig planen. Von der Vertragsunterzeichnung bis zur Belieferung vergehen in der Regel drei bis sechs Wochen. Für den Wechsel benötigt der neue Versorger das Einzugsdatum, Zählernummer und Zählerstand. Als Kundennummer beim örtlichen Versorger genügt es meist, auf dem Wechselformular „Neueinzug“ einzutragen.

„Wer sich nicht um einen neuen Anbieter kümmert, schließt bei Einzug automatisch einen Entnahmevertrag mit dem örtlichen Versorger zum Grundversorgungstarif. Die Grundversorgung ist aber rund 40 Prozent teurer als die günstigsten Tarife am Markt“, sagt Jan Lengerke.

Bei einem Stromverbrauch von 4.000 kWh liegt die durchschnittliche Ersparnis durch einen Wechsel aktuell bei rund 350 Euro im Jahr.

Jahresverbrauch anpassen

Mit einem Umzug ändern sich oft auch die Wohnungsgröße und die Ausstattung mit Elektrogeräten. Damit die erste Abrechnung nicht zur unangenehmen Überraschung wird, ist es ratsam, vorab den Energieverbrauch überschlagsweise zu ermitteln. Wächst beispielsweise ein Singlehaushalt zu einer Kleinfamilie (2 Erwachsene, 1 Kind) heran, kann sich der Stromverbrauch schnell von 1.500 auf 3.000 kWh verdoppeln.