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28 Prozent sparen mit Sonderkündigungs-Joker: Wer die Kfz-Versicherung jetzt noch wechseln darf

29.11.2024 | 08:38

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Heidelberg. In dieser Kfz-Wechselsaison haben viele Autofahrer kräftige Preiserhöhungen erhalten. Die Beiträge steigen gegenüber dem Vorjahr über alle Versicherungsarten hinweg im Mittel um 25 Prozent. Die gute Nachricht: Nach einer Preiserhöhung haben Autofahrer weiterhin die Möglichkeit, ihre Kfz-Versicherung zu kündigen und zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln - auch nach dem Stichtag am 2. Dezember. Wer jetzt wechselt, kann bis zu 28 Prozent einsparen und damit die Preissteigerung abdämpfen.

Mehr Zeit für den Kfz-Versicherungswechsel

Die meisten Kfz-Versicherungen enden zum Jahresende und haben eine Kündigungsfrist von vier Wochen. Der übliche Stichtag ist der 30. November – dieses Jahr ein Samstag. Damit verschiebt sich die Frist auf den 2. Dezember. Autofahrer gewinnen so etwas mehr Zeit für einen Wechsel. Doch auch wer diesen Stichtag verpasst, hat oft noch die Möglichkeit zu kündigen.

"Die Kfz-Versicherungen werden auch in diesem Jahr flächendeckend teurer", sagt Wolfgang Schütz, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH. Eine Beitragserhöhung berechtigt Versicherte zur außerordentlichen Kündigung – unabhängig vom regulären Stichtag. Entscheidend ist der Zeitpunkt, an dem die Rechnung inklusive der Erhöhung eintrifft. "Nach Erhalt der Preiserhöhung bleiben für die Kündigung vier Wochen Zeit", sagt Wolfgang Schütz. Im Schnitt sparen Autofahrerinnen und Autofahrer aktuell mit einem Wechsel von einem mittleren in einen günstigen Tarif 28 Prozent des Jahresbeitrags. Das zeigt der Kfz-Versicherungsindex des Vergleichsportals Verivox.

Unsichtbare Preiserhöhungen erkennen

Preiserhöhungen sind nicht immer klar als solche erkennbar. Selbst wenn der Beitrag gleichbleibt oder sogar sinkt, kann ein Sonderkündigungsrecht bestehen. "Versicherte steigen nach einem unfallfreien Jahr in eine höhere Schadenfreiheitsklasse auf, was in der Regel mit einem höheren Rabatt verbunden ist", erklärt Wolfgang Schütz. "Wird der Rabatt nicht in voller Höhe gewährt, liegt eine versteckte Preiserhöhung vor und das Sonderkündigungsrecht tritt in Kraft." Entscheidend ist der Vergleichsbeitrag, der auf der Jahresabrechnung der Kfz-Versicherung angegeben wird. Wenn die neue Prämie diesen Betrag übersteigt, liegt eine Preiserhöhung vor – es greift das Sonderkündigungsrecht.

Fristgerecht und korrekt kündigen

Um das Sonderkündigungsrecht wirksam in Anspruch zu nehmen, muss der Kündigungsgrund im Schreiben klar benannt werden. Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist das Eingangsdatum beim Versicherer, nicht der Versandzeitpunkt. Ein sicherer Weg, das Kündigungsschreiben zu versenden, ist per Einschreiben oder Fax mit Sendeprotokoll, um den Versandnachweis zu sichern.

Noch komfortabler wird der Wechsel mit dem 1-Klick-Kündigungsservice von Verivox. Auf Wunsch übernimmt Verivox die rechtswirksame Kündigung des bestehenden Vertrags im Zuge eines Versicherungswechsels – unkompliziert und ohne zusätzliche Kosten. So kann auch noch am letzten Tag fristgerecht gekündigt werden.