Photovoltaik-Einspeisevergütung
Die Bundesregierung fördert Solarstrom, der ins öffentliche Netz eingespeist wird, mit festen Vergütungssätzen gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die sogenannte Einspeisevergütung ist für 20 Jahre garantiert und bietet somit ein Höchstmaß an Planungs- und Investitionssicherheit.
- Wonach richtet sich die Höhe der Photovoltaik-Einspeisevergütung?
- Photovoltaik-Einspeisevergütung sinkt kontinuierlich
- Mit Einspeisevergütung und Eigenverbrauch zur doppelten Rendite
- Wichtig: Anmeldung bei der Bundesnetzagentur
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Das Wichtigste in Kürze
- Wie hoch die Vergütung je Kilowattstunde ausfällt, ist von drei Faktoren abhängig: Anlagenart, Anlagengröße und Zeitpunkt der Inbetriebnahme.
- Die Degression bewirkt, dass die Einspeisevergütung für neu installierte Anlagen in Abhängigkeit des Zubaus monatlich sinkt.
- Anlagenbetreiber müssen den Standort und die Leistung der PV-Anlage der Bundesnetzagentur melden.
Wonach richtet sich die Höhe der Photovoltaik-Einspeisevergütung?
Die Vergütungssätze gibt die Bundesnetzagentur auf ihrer Webseite bekannt. Wie hoch die Vergütung je Kilowattstunde ausfällt, ist von drei Faktoren abhängig. Zum einen richtet sie sich nach der Anlagenart, also ob es sich um eine Dach- oder Freiflächenanlage handelt. Darüber hinaus spielt die Anlagengröße eine entscheidende Rolle. Industrielle Großanlagen erhalten im Vergleich zu kleineren Privatanlagen eine geringere Vergütung. Nicht zuletzt ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme ausschlaggebend. Je früher eine Anlage ans Netz ging, desto höher ist die garantierte Einspeisevergütung. Oder andersherum: Mit jedem Monat, um den sich der Netzanschluss verzögert, verringert sich der Vergütungssatz.
Photovoltaik-Einspeisevergütung sinkt kontinuierlich
Warum ist das so? Damit die Stromgewinnung aus erneuerbaren Energien langfristig auch ohne staatliche Förderung marktfähig wird, wurde im EEG die sogenannte Degression verankert. Sie bewirkt, dass die Einspeisevergütung für neu installierte Anlagen in Abhängigkeit des Zubaus monatlich sinkt. Die Bundesregierung hat für Photovoltaik ein Gesamtausbauziel in Höhe von 52 Gigawatt Leistung festgelegt. Ist diese installiert, endet die Solarförderung, neue Projekte erhalten dann keine Vergütung mehr.
In der Vergangenheit konnten Betreiber einer Photovoltaikanlage den gesamten erzeugten Strom ins öffentliche Netz einbringen und dafür die Einspeisevergütung kassieren. Für Anlagen, die nach dem 31. März 2012 in Betrieb gegangen sind, gilt nun folgende Regelung: Kleinanlagen bis 10 kWp (Kilowatt Peak) sowie Großanlagen über 1 MWp (Megawatt Peak) erhalten nach wie vor für 100 Prozent des erzeugten Stroms eine Einspeisevergütung. Anlagen über 10 kWp bis 1 MWp bekommen die Vergütung für 90 Prozent ihres erzeugten Stroms. Mit dieser Regelung will der Gesetzgeber den Eigenverbrauch stärken.
Mit Einspeisevergütung und Eigenverbrauch zur doppelten Rendite
Und das macht durchaus Sinn. Weil die aktuellen Vergütungssätze weit unter den Preisen liegen, die private Verbraucher beim Strombezug bezahlen, lohnt es sich insbesondere für Eigenheimbesitzer, den Strom selbst zu verbrauchen, anstatt vom Stromversorger teurere Elektrizität zu beziehen. Wer nur den Überschuss ins allgemeine Netz einspeist, profitiert gleich doppelt: Mit der Nutzung des eigenen Stroms reduzieren sich die Kosten; die Einspeisung des Leistungsüberschusses erzielt einen zusätzlichen Gewinn.
Wichtig: Anmeldung bei der Bundesnetzagentur
Anlagenbetreiber müssen den Standort und die Leistung der PV-Anlage der Bundesnetzagentur melden. Diese Pflicht schreibt das EEG vor. Wird die Anmeldung versäumt, muss der lokale Stromnetzbetreiber den eingespeisten Sonnenstrom nicht vergüten. Nur falls der Strom aus der PV-Anlage komplett für den Eigenbedarf genutzt werden soll, ist eine Anmeldung nicht nötig. Die Anlage muss spätestens mit der Inbetriebnahme angemeldet werden. Die Bundesnetzagentur hat hierfür extra ein Meldeportal eingerichtet.