Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Eine PV-Anlage ohne Anmeldung betreiben: Ist das möglich?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Viele Hauseigentümer, die sich für die Anschaffung einer Solarstromanlage interessieren, fragen sich, ob sie die PV-Anlage ohne Anmeldung betreiben können. Auf diese Frage gibt es leider keine pauschale Antwort. In diesem Ratgeber können Sie jedoch nachlesen, in welchen Fällen der bürokratische Aufwand entfällt und wann eine Anmeldung notwendig ist, um die PV-Anlage betreiben zu dürfen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für welche Solaranlagen-Betreiber eine Meldepflicht besteht, darüber gibt die Marktstammdatenregisterverordnung Auskunft.
  • Handelt es sich um eine an das öffentliche Stromnetz angeschlossene Anlage, ist eine Anmeldung bei der Bundesnetzagentur und dem Netzbetreiber notwendig.
  • Eine PV-Anlage ohne Anmeldung zu betreiben, ist nur im Fall einer Inselanlage möglich.

Wann muss ich meine PV-Anlage anmelden und wann nicht?

Wer eine PV-Anlage ohne Anmeldung betreiben darf, legt die am 1. Juli 2017 in Kraft getretene Verordnung über das zentrale elektronische Verzeichnis energiewirtschaftlicher Daten – die sogenannte Marktstammdatenregisterverordnung, kurz MaStRV – fest. Die Verordnung ergibt sich einerseits aus dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und andererseits aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Für das Marktstammdatenregister ist die Bundesnetzagentur zuständig.

Wer muss seine Photovoltaik-Anlage registrieren?

Laut den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen besteht die Verpflichtung zur Registrierung einer PV-Anlage für verschiedene Marktakteure. Dies trifft beispielsweise auf Anlagenbetreiber und unter bestimmten Bedingungen auch auf Betreiber geplanter Anlagen zu, außerdem auf Stromnetzbetreiber, Stromlieferanten und manche Behörden. Diese Akteure müssen ihre PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur anmelden. Das Marktstammdatenregister enthält die Standortdaten, die technischen Daten der Anlage und die persönlichen Kontaktdaten.

Die Regelung bezieht sich einzig auf netzgekoppelte, also mittel- oder unmittelbar ans Versorgungsnetz angeschlossene Stromerzeugungsanlagen sowie auf solche, die zukünftig an das Stromnetz angeschlossen werden sollen. Ob die Anlage tatsächlich Strom bezieht oder überschüssige Energie ins Netz einspeist, ist in diesem Zusammenhang nicht von Bedeutung. Dies gilt auch für die Anlagengröße, da in Deutschland anders als in einigen Nachbarländern keine Bagatellregelung existiert. Demzufolge müssen Sie selbst als Plug-and-play-Geräte konzeptionierte Balkon-Solaranlagen für die Steckdose anmelden.

Besonderer Hinweis: Wer seine PV-Anlage nicht fristgerecht in das Marktstammdatenregister einträgt, dem droht der Verlust der Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz. Außerdem kann die Regulierungsbehörde in diesem Fall ein Bußgeld (nach Paragraf 95 Energiewirtschaftsgesetz) verhängen.

Anmeldung beim Netzbetreiber ebenfalls vorgeschrieben

Neben der Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist es erforderlich, die PV-Anlage auch beim lokalen Netzbetreiber anzumelden. Dieser hat dann acht Wochen Zeit, die Netzkonformität zu prüfen. Bei Systemen mit einer Leistung weniger als zehn Kilowatt gibt es für gewöhnlich keine Probleme. Während Sie die Anlage bei der Bundesnetzagentur bis zu einem Monat nach der Inbetriebnahme anmelden können, müssen Sie den Antrag beim Netzbetreiber prinzipiell vor der Installation des Systems stellen. Ohne dessen Zustimmung dürfen Sie die Photovoltaik-Anlage nicht betreiben.

Nützlicher Hinweis: Als verpflichtend zu registrierende Stromerzeugungsanlagen gelten neben Solarsystemen auch Windenergie-, Biomasse- und Wasserkraftanlagen sowie Anlagen zur Stromproduktion durch Solar- und Geothermie, Grubengas und Klärschlamm. Des Weiteren müssen die Betreiber Verbrennungsanlagen und Stromspeicher anmelden.

In welchen Fällen lässt sich eine PV-Anlage ohne Anmeldung betreiben?

Die Verpflichtung zur Registrierung der Anlage entfällt nur, wenn diese nicht an das allgemeine Versorgungsnetz angeschlossen ist. Dies trifft jedoch lediglich auf sogenannte Inselanlagen zu. Demzufolge muss das System hier den kompletten Strombedarf des Hauses decken. Dies gilt es bei der Wahl der Größe, der Leistung und des Speichers zu berücksichtigen. Für gewöhnlich tritt eine solche Situation allerdings nur dann ein, wenn sich der Anschluss an das allgemeine Stromnetz als unverhältnismäßig teuer oder aufwendig erweist. Daher wird diese Lösung vor allem für Berghütten und abgeschiedene Bungalows sowie für Ferien- und Wochenendhäuser angewandt.

Eine gewöhnliche Nulleinspeiseanlage ohne Registrierung zu betreiben, gestattet die Verordnung nicht. Das System speist zwar keinen Strom ins Netz ein und verbraucht die erzeugte Energie selbst, da solche Anlagen jedoch über einen Anschluss an das öffentliche Stromnetz verfügen, greift hier die Marktstammdatenregisterverordnung.

Leserhinweis: Es gibt hybride Wechselrichter mit Netzanschluss, die laut Herstellerangaben dennoch nicht nach den gängigen Netzstandards zugelassen werden müssen.