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Ihre Pflegehilfe für den Ernstfall

Pflegeversicherung: Leistungsübersicht und Vergleich

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Inhalt dieser Seite
  1. Pflegeversicherung: Leistungsübersicht
  2. Pflegegeld
  3. Pflegesachleistungen
  4. Pflegegeld- & Sachleistungs-Kombi
  5. Entlastungsbetrag
  6. Vollstationäre Leistungen
  7. Teilstationäre Leistungen
  8. Pflegevertretung
  9. Kurzzeitpflege
  10. Pflegegerechter Wohnungsumbau
  11. Private Pflegezusatzversicherung
  12. Tarifvergleich

Die Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick

Im Falle einer Pflegebedürftigkeit profitieren Versicherte vom Abschluss einer Pflegeversicherung. Dabei hängen der Umfang der Leistungen und die Höhe der Prämien vom jeweiligen Pflegegrad ab. Außerdem ist entscheidend, ob ein Betreuer den Pflegebedürftigen zu Hause oder im Pflegeheim unterstützt. Verivox bietet einen Überblick über die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und zeigt warum der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung sinnvoll ist. Möchten Sie bereits direkt in den Tarifvergleich der privaten Pflegezusatzversicherung vergleichen, dann nutzen Sie einfach unseren kostenlosen Pflegezusatzversicherungs-Vergleich.

Zum Vergleich

Pflegegeld

Wenn die Familie, Nachbarn oder auch Ehrenamtliche die Betreuung übernehmen, erhält der Pflegebedürftige ein Pflegegeld. Die Höhe des Betrags hängt dabei, wie bei allen Leistungen der Pflegeversicherung, vom festgestellten Pflegegrad ab. Der Pflegebedürftige entscheidet alleine über den Verwendungszweck des Geldes.

Er muss allerdings Sorge dafür tragen, dass das Pflegegeld für die Betreuung und der Bedarf an notwendigen Pflegeutensilien ausreichen. Außerdem verpflichtet sich die pflegebedürftige Person zu einem regelmäßigen Beratungsbesuch (Pflegepflichteinsatz). Bei einem Krankenhausaufenthalt zahlt die Pflegeversicherung das Pflegegeld bis zu vier Wochen. Darüber hinaus erhält der Pflegebedürftige kein Pflegegeld. Erst bei der Rückkehr nach Hause setzt die Pflegekasse die Zahlung wieder fort.

Pflegesachleistungen

Übernimmt ein ambulanter Pflegedienst die Betreuung, handelt es sich um eine Pflegesachleistung. Dabei erfolgt die Abrechnung zwischen der Pflegeversicherung und dem Pflegedienst. Dessen angebotene Pflegesachleistungen beinhalten neben der Pflege auch Hilfe im Haushalt sowie die Unterstützung des Pflegebedürftigen bei Aktivitäten im Alltag. Dazu gehören beispielsweise auch die Kommunikation und der soziale Kontakt, den die Pflegekraft beispielsweise durch ein Gesellschaftsspiel, das Vorlesen aus einem Buch oder einen Spaziergang herstellt. Auch die Gewährleistung eines geregelten Tagesablaufs zählt zu den pflegerischen Betreuungsmaßnahmen.

Kombination von Pflegegeld mit Sachleistung

Der Pflegebedürftige besitzt die Möglichkeit, das Pflegegeld mit ambulanten Pflegesachleistungen zu kombinieren. In diesem Fall erhält er ein anteiliges Pflegegeld. Die Höhe des Anteils richtet sich dabei nach den ihm zustehenden sowie den in Anspruch genommenen Sachleistungen. Steht zum Beispiel dem Anspruch auf 689 Euro als Sachleistung im Pflegegrad 2 der tatsächliche Verbrauch von 60 Prozent (413,40 Euro) gegenüber, kann der Pflegebedürftige die restlichen 40 Prozent vom Pflegegeldanspruch beziehen. Im Beispiel wären das 40 Prozent von 316 Euro für Pflegegrad 2, der Pflegebedürftige würde also 126,40 Euro erhalten.

Entlastungsbetrag

Pflegebedürftige aller Pflegegrade, die ambulante Leistungen in Anspruch nehmen, erhalten von der Versicherung einen sogenannten Entlastungsbetrag von maximal 125 Euro im Monat. Dieses Geld ist zweckgebunden und soll vor allem Pflegepersonen entlasten. Mit diesem Betrag können pflegende Angehörige beispielsweise die Kosten für eine vorübergehende Kurzzeitpflege oder eine teilstationäre Tages- oder Nachtpflege bezahlen.

Vollstationäre Leistungen

Vollstationäre Leistungen kommen Pflegebedürftigen in Pflegeeinrichtungen zugute. Die Versicherung zahlt dem Versicherten hier wie beim Pflegegeld in Abhängigkeit vom Pflegegrad einen bestimmten Betrag. Darüber hinaus kümmern sich Pflegeheime um die weiterführende Betreuung und sorgen dafür, dass der Pflegebedürftige körperlich und geistig aktiv bleibt.

Pflege in einer Einrichtung der Behindertenhilfe

Pflegebedürftige Personen, die in vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe leben, bekommen von der Versicherung zehn Prozent des Heimentgelts. Maximal ist ein Zuschuss von 266 Euro pro Monat möglich. Diese Leistung gilt für alle fünf Pflegestufen und beinhaltet außerdem die Eingliederungshilfe.

Teilstationäre Leistungen

Ein anderer Begriff für teilstationäre Leistungen ist die Tages- und Nachtpflege. Die Betreuung des Pflegebedürftigen erfolgt dabei entweder tagsüber oder nachts in einer Pflegeeinrichtung. Auch hier zahlt die Pflegeversicherung je nach Pflegegrad eine bestimmte Summe pro Monat. Da die Versicherungen die Tages- und Nachtpflegeleistungen weder als Pflegegeld noch als Sachleistung berechnen, können Pflegebedürftige ihre Ansprüche auf diese drei Leistungen beliebig aufteilen.

Pflegevertretung

Befindet sich die private Pflegeperson im Urlaub oder fällt krankheitsbedingt aus, bietet sich die Möglichkeit an, eine Pflegevertretung oder Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen. Bei der sogenannten Verhinderungspflege übernimmt ein ambulanter Pflegedienst oder eine andere Privatperson die Pflege. Die Pflegeversicherung kommt dabei bis zu sechs Wochen im Jahr für die Kosten der Ersatzpflege auf. Das sind im Jahr maximal 1.612 Euro und gilt für Versicherte mit den Pflegegraden 2 bis 5.

Kurzzeitpflege

Ist eine Betreuung zu Hause hingegen nicht möglich, können Pflegebedürftige übergangsweise eine Kurzzeitpflege in einer Einrichtung in Anspruch nehmen. Hierbei trägt die Versicherung die Kosten für bis zu acht Wochen mit ebenfalls maximal 1.612 Euro im Jahr für die Pflegestufen 2 bis 5. Versicherte mit dem Pflegegrad 1 erhalten dank des Entlastungbetrags einen Zuschuss von maximal 125 Euro.

Pflegegerechter Umbau der Wohnung

Damit pflegebedürftige Personen ein angenehmeres Leben innerhalb der eigenen Wände führen können, muss die Wohnung barrierefrei und entsprechend eingerichtet sein, zum Beispiel durch einen Haltegriff für die Toilette und einen Aufzug oder ein Geländer vor dem Haus. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt für solche Umbaumaßnahmen pro Jahr bis zu 4.000 Euro. Wohnen mehrere Pflegebedürftige zusammen, erhöht sich der maximale Zuschuss der Versicherung auf 16.000 Euro. Versicherte aller fünf Pflegegrade haben Anspruch auf diese Leistung.

Ergänzung durch eine private Pflegezusatzversicherung

Die private Pflegezusatzversicherung ist eine freiwillige Erweiterung der Pflegeversicherung. Oft genügen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht, um die entstehenden Kosten vollständig zu decken. Der Staat übernimmt die Aufwendungen nämlich nur teilweise und in Abhängigkeit des Pflegegrads. Gerade die Kosten bei stationärer Pflege übersteigen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung häufig um ein Vielfaches. Um solche Mehrkosten zu vermeiden, empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung, welche sich in eine Pflegetagegeld-, Pflegekosten- und Pflegerentenversicherung unterteilt.

Auch bei der privaten Pflegeversicherung sind die Leistungen abhängig vom Pflegegrad des Versicherten. Bei manchen Tarifen wird die Leistung erst bei Pflegegrad 4 oder 5 ausgezahlt. Bei anderen Tarifen erfolgt eine gestaffelte Zahlung je nach Pflegegrad.

Angebote vergleichen und leistungsstarke Police sichern

Der Vergleichsrechner von Verivox hilft bei der Auswahl der passenden Pflegeversicherung. So können Sie den günstigsten Tarif auswählen, Geld sparen und gleichzeitig von vielen Leistungen profitieren.

Zum Vergleich