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Vergleich von Pflegeversicherungen

Pflegeversicherung: gesetzliche oder private Vorsorge?

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Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Gesetzliche Pflegeversicherung
  3. Leistungen der gesetzlichen PV
  4. Nachteile der gesetzlichen PV
  5. Die private Pflegeversicherung
  6. Leistungsspektrum beachten
  7. Die private Pflegezusatzversicherung
  8. Pflegezusatzversicherung: Vergleich

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit 1995 ist in der Bundesrepublik Deutschland die Pflegeversicherung als Pflichtversicherung gesetzlich verankert. Dabei folgt die Pflegeversicherung der Krankenversicherung.
  • Wer gesetzlich versichert ist, ist in der Regel auch in der gesetzlichen Pflegeversicherung Mitglied.
  • Wer privat versichert ist, muss die Pflegeversicherung ebenfalls privat abschließen.
  • Wer seinen Versicherungsschutz erweitern möchte, kann ergänzend eine private Pflegezusatzversicherung abschließen.

Wie funktioniert die gesetzliche Pflegeversicherung?

Die gesetzliche Pflegeversicherung gilt als fünfte Säule im staatlichen Sozialversicherungssystem. Die demografische Entwicklung, welche zu einem höheren Anteil älterer Menschen in der Bevölkerung führt, lässt auch den medizinischen und pflegerischen Versorgungsaufwand steigen. Die Pflegeversicherung versucht die Finanzierungslücke, die durch diesen Trend in der Bevölkerungspyramide entstanden ist, zu schließen.

Der Beitrag hierfür ist ein fester prozentualer Anteil am versicherungspflichtigen Einkommen. Im Jahre 2017 beispielsweise liegt der Beitrag bei 2,55 Prozent. Kinderlose zahlen 0,25 Prozent mehr. Der Arbeitgeber übernimmt dabei die Hälfte des Anteils (Ausnahme: In Sachsen übernimmt der Arbeitnehmer den Großteil des Beitrags). Die Beitragsbemessungsgrenze legt den maximalen Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung fest.

Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung im Pflegefall

Im Pflegefall muss der Betroffene zunächst einen Antrag auf Übernahme der Kosten bei der gesetzlichen Versicherung stellen. Danach prüft der Leistungsträger den individuellen Fall und ordnet dem Patienten einen Pflegegrad zu. Je nach Grad erhält der Pflegebedürftige unterschiedliche Leistungen. Dabei werden sowohl Kosten für die häusliche als auch stationäre Pflege übernommen.

Häusliche Pflege

Grundsätzlich hat der Pflegebedürftige die Wahl, ob er von professionellen Pflegern oder von Angehörigen gepflegt werden soll. Kommt es zur häuslichen Pflege, überweist die Pflegekasse das sogenannte Pflegegeld. Die Höhe der Pflegesachleistung richtet sich nach dem Pflegegrad des Patienten. Der Pflegebedürftige kann frei über das Pflegegeld verfügen.

Erhalten die Pflegebedürftigen Hilfe durch ambulante Pflegedienste, können zusätzlich Pflegesachleistungen erhalten werden. Auch hier hängen die Zahlungen davon ab, ob eine dauerhafte Einschränkung der Alltagskompetenz gegeben ist und welcher Pflegegrad vorliegt.

Stationäre Pflege

Hat der Pflegebedürftige Pflegegrad 5 oder wird durch eine Prüfung festgestellt, dass eine häusliche Pflege nicht mehr möglich ist, kommt der Patient in eine stationäre Pflegeeinrichtung. Auch hier leistet die Pflegekasse einen Zuschuss zu den Kosten.

Auch bei Kurzzeitpflege in einer Pflegeeinrichtung können Pflegesachleistungen beantragt werden. Pro Jahr kann eine Kurzzeitpflege von 8 Wochen in Anspruch genommen werden. Für Tages- oder Nachtpflege gibt es ebenfalls unterstützende Maßnahmen.

Nachteil: Gesetzlicher Zuschuss reicht oft nicht aus

Leider stellen die Leistungen nur einen Zuschuss zu den tatsächlichen Kosten bei Pflegebedürftigkeit dar und decken nicht den kompletten Aufwand ab. Die Pflegeversicherung ist also keine Vollversicherung. Darum ist es sinnvoll, rechtzeitig eine private Zusatzversicherung abzuschließen, um die Mehrkosten im Pflegefall auffangen zu können.

Die private Pflegeversicherung

Jeder, der Mitglied einer privaten Krankenversicherung ist, muss sich auch privat bei einer Pflegeversicherung absichern. Damit dies finanziell zumutbar bleibt, hat der Gesetzgeber auch für die private Pflegeversicherung eigene Regularien entworfen. Genau wie bei der gesetzlichen Pflegeversicherung muss der Arbeitgeber bei der privaten Pflegeversicherung einen Zuschuss zum Beitrag leisten. Dieser orientiert sich an der Höhe des Beitrags, der in der sozialen Pflegeversicherung zu zahlen wäre. Da es sich um eine Pflichtversicherung handelt, besteht für die Versicherer ein Annahmezwang. Antragsteller dürfen auch bei einer Vorerkrankung nicht abgelehnt werden.

Beitragshöhe abhängig vom Versicherten

Wie in der privaten Krankenversicherung richten sich die Beiträge der Versicherer nach dem individuellen Risiko für Pflegebedürftigkeit. Jüngere Personen zahlen zu Versicherungsbeginn also weniger, da das Pflegerisiko geringer ist. Dennoch schreibt der Gesetzgeber den privaten Versicherungen gewisse Dinge vor. Dazu zählt beispielsweise ein Höchstbetrag den Versicherungsnehmer leisten müssen.

Die Höhe des Beitrags ist abhängig vom Beitrittsdatum. Alle, die seit Einführung der Pflegeversicherung zum 1. Januar 1995 ohne Unterbrechung privat versichert sind, zahlen höchstens so viel, wie sie in der gesetzlichen Pflegeversicherung bezahlen müssten. Für gemeinsam versicherte Eheleute darf der Beitrag höchstens 1,5 Mal so hoch sein wie der Höchstbeitrag im gesetzlichen System. Wer neu in die private Pflegeversicherung kommt, für den gilt die Beitragsbemessung erst nach fünf Jahren. Auch die Ehegattenermäßigung entfällt. Nach 5 Jahren gilt jedoch der Höchstbetrag der sozialen Pflegeversicherung.

Unterschiedliche Leistungen bei der privaten Versicherung beachten

Wer in einem Basistarif einer privaten Krankenversicherung versichert ist, hat auch bei der Pflegeversicherung auf diesen Tarif Anspruch. Die Beiträge orientieren sich an denen der gesetzlichen Sozialversicherungen. Die Basistarife leisten im Versicherungsfall nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Leistungskatalog.

Außerhalb des Basistarifs können sich die Leistungen und Beiträge stark voneinander unterscheiden. Versicherungsnehmer sollten stets prüfen, welche Leistungen und Kosten die unterschiedlichen Tarife bieten.

Die private Pflegezusatzversicherung

Um die Versorgungslücke der gesetzlichen Pflegeversicherung zu schließen, gibt es zahlreiche Angebote an Pflegezusatzversicherungen mit ganz unterschiedlichen Leistungsansätzen. Dazu gehören die Pflegetagegeldversicherung, die Pflegekosten- und die Pflegerentenversicherung. Der Unterschied liegt im Zeitpunkt der Auszahlung, der Verwendbarkeit und darin, ob die Pflegeversicherungen staatlich gefördert werden oder nicht.

Die Pflegetagegeldversicherung

Bei der Pflegetagegeldversicherung bekommt der Patient im Pflegefall einen fest vereinbarten Tagessatz ausgezahlt. In den unteren Pflegegraden wird nur ein Teil des maximalen Tagessatzes gezahlt. Das Pflegetagesgeld ist frei verwendbar und unabhängig davon, wie viel tatsächlich für die Pflege ausgegeben wird. Die Versicherung gehört zu den am meisten angebotenen Zusatzversicherungen und kann die Lücke zwischen Pflegegeld und tatsächlichem Bedarf schließen. Welche Kosten übernommen werden, sollte vorab geprüft werden.

Pflegekostenversicherung & Pflegerentenversicherung

Bei der Pflegekostenversicherung erstattet die Kasse dagegen erst im Nachhinein. Dazu müssen die Pflegebedürftigen die tatsächlich entstandenen Aufwendungen für die Pflege anhand von Belegen nachweisen. Dabei werden die gesetzlichen Leistungen entweder um einen bestimmten Prozentsatz aufgestockt oder anfallenden Restkosten erstattet.

Die Pflegerentenversicherung funktioniert ähnlich wie die Tagegeldversicherung. Hier wird allerdings ein monatlicher Betrag an den Versicherten im Pflegefall ausgezahlt. Eine Kombination mit einer Altersrente oder einer Leistung im Todesfall ist ebenfalls möglich. Die Pflegerente leistet im Vergleich zu anderen Versicherungen auch bei Demenz. Außerdem fallen mit Beginn der Pflegebedürftigkeit keine Beiträge mehr an. Dafür sind die monatlichen Prämien zuvor in Regel höher als bei anderen Zusatzversicherungen.

Staatlich geförderte Policen – der Pflege-Bahr

Der Pflege-Bahr stellt eine Sonderform der Pflegezusatzversicherungen dar. Er ist auch als „Pflege-Riester“ bekannt. Er beschreibt Pflegezusatzversicherungen, die einer staatlichen Förderung unterliegen. Um den Anreiz für eine private Pflegevorsorge zu erhöhen, zahlt der Staat bei diesen Versicherungen einen Zuschuss von 5 Euro im Monat beziehungsweise 60 Euro im Jahr. Um den Zuschuss zu erhalten, muss der Versicherte mindestens 10 Euro monatlich in die Pflegeversicherung einzahlen. Der Pflege-Bahr reicht allerdings nicht aus, um die Versorgungslücke zu schließen und sollte darum mit einer ungeförderten Police kombiniert werden.

Pflegezusatzversicherung: Angebote vergleichen

Möchten Sie Ihren Schutz durch eine Pflegezusatzversicherung ergänzen, können Sie im Verivox Online-Rechner Angebote vergleichen. Dabei können Sie die gewünschten Leistungen auswählen und den Leistungsumfang der Tarife betrachten.

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