Zusatzgarantien bei Elektrogeräten nicht immer sinnvoll
Stand: 11.01.2016
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Düsseldorf/Berln - Wer sich ein neues Handy oder eine Waschmaschine kauft, bekommt oft kostenpflichtige Zusatzgarantien angeboten. Wie bei so vielen Dingen sollte man aber auch bei Garantieverlängerungen genau das Kleingedruckte lesen. Wann und für welche Geräte lohnt sich das? Pauschal lässt sich die Frage nur schwer beantworten.
Aus Erfahrung werden die Verlängerungen eher bei hochpreisigen Produkten wie Waschmaschinen dazugekauft, sagt Michael Sittig, Redakteur von der Zeitschrift "Finanztest". Der Extraschutz erfüllt vor allem das Sicherheitsbedürfnis der Verbraucher, sagt der Experte. Wirklich essenziell seien sie nicht. "Man bekommt ein bisschen Schutz für vergleichsweise viel Geld." Die Zusatzgarantie sei deshalb eher ein Luxus, schätzt er.
Zwei Varianten der Verlängerung
Grundsätzlich gibt es zwei Arten der Garantieverlängerung: die einfache und die erweiterte. Einfache Verlängerungen decken in der Regel nur Produktmängel ab, die sich im Laufe der Garantiezeit zeigen, zum Beispiel ein kaputter Waschmaschinenantrieb. Verschleißteile wie etwa Akkus sind häufig nicht inbegriffen, wie "Finanztest" in einem Vergleich von Zusatzgarantien herausgefunden hat (Ausgabe 12/2015).
Erweiterte Verlängerungen schützen je nach Vertrag vor Sturz- und Flüssigkeitsschäden, Verschleiß sowie Diebstahl und Einbruch. Gerade für Smartphones, Tablets und Notebooks scheinen sie sich deshalb zu lohnen. Sittig empfiehlt jedoch, vor Abschluss einer erweiterten Garantie genau nachzufragen, wie sich der Schutz im Detail gestaltet. "Denn beim erweiterten Schutz steigen die Preise - und die Haken."
Bedingungen genau prüfen
So kann der Selbstbehalt bei Schäden oder Diebstählen im Einzelfall ziemlich hoch sein. Was für einfache und erweiterte Zusatzgarantien gilt: Wenn das defekte Gerät nicht mehr reparabel ist, steht mitunter nur ein gleichwertiges Gerät zur Verfügung, schreibt Finanztest. Das kann dann gebraucht sein. Manche Anbieter zahlen aber auch Neugeräte.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät deshalb, ganz genau das Kleingedruckte der Verträge zu lesen - denn nur so lässt sich der Umfang der Garantievereinbarung abschätzen und herausfinden, ob diese Zusatzgarantie auch den eigenen Erwartungen entspricht.
Gewährleistungspflicht?
Ärgerlich kann auch sein, wenn die verlängerte Garantie für Gerätefehler erst nach Ablauf der Gewährleistung vom Händler beginnt. Denn viele Händler verweigern Mängelreparaturen ab sechs Monaten nach Verkauf. Ab diesem Zeitpunkt wechselt nämlich die Beweispflicht, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war, vom Händler zum Kunden. Der Nachweis kann schwierig werden. Immerhin: Bietet der Hersteller eine freiwillige Garantie, greift die anstelle der Gewährleistung.
Endet diese Herstellergarantie aber schon vor der zweijährigen Gewährleistungspflicht des Händlers, sollte man darauf achten, dass der Extraschutz direkt ab dem Kauf greift. Sonst muss man Reparaturen unter Umständen selbst zahlen, trotz zusätzlicher Garantie.
Vertragslaufzeit?
Viele Zusatzgarantien kosten einmalig und laufen dann nach dem Schutzzeitraum von selbst aus. Einige Versicherungen verlängern sich aber automatisch von Jahr zu Jahr. Gerade bei Policen, welche nur den Zeitwert erstatten, wenn das Gerät kaputt geht, kann das zum Problem werden. Denn das verliert über die Jahre an Wert, so dass man am Ende bei Defekten oder Totalschäden kaum mehr etwas bekommt. Sittig: "Das muss man auf dem Schirm haben, damit es kein Verlustgeschäft wird."