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Nürnberg – Die Schilder am Flughafen in der Nähe des Ausgangs kennt normalerweise jeder Reisende: Grünes Schild heißt „habe nichts zu verzollen“, das rote Schild dagegen „habe etwas zu verzollen“. Doch ab welchem Wert müssen Reisende ihre Waren beim Zoll anmelden?
Urlauber, die aus einem Nicht-EU-Land, den Kanarischen Inseln oder den britischen Kanalinseln nach Deutschland einreisen, dürfen Schmuck oder Elektronikwaren bis zu einem maximalen Gesamtwert von 430 Euro zollfrei einführen. Wer mit dem Auto einreist, für den gilt der Höchstwert von 300 Euro. Jugendliche bis 15 Jahren dürfen Waren bis maximal 175 Euro mit nach Deutschland bringen. Darauf weist das Hauptzollamt in Nürnberg hin.
Grenze auch bei Zigaretten und Alkohol
Hat man Waren für einen höheren Wert eingekauft, muss der gesamte Warenwert verzollt und versteuert werden. Bei Zigaretten liegt die Grenze bei 200 Stück, bei Alkohol bei einem Liter – hier gilt außerdem das Mindestalter von 17 Jahren.