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Erfurt – Spätestens alle zwei Jahre muss die Flüssiggasanlage in einem Wohnmobil auf ihre Sicherheit geprüft werden. Das empfiehlt der Tüv Thüringen hin. Auch vor der ersten Nutzung der Gasanlage und nach jeder Reparatur ist dieses erforderlich.
Arbeiten an der Gasanlage und die Prüfung dürfen nur speziell geschulte Fachleute durchführen. Man sollte sich im Vorfeld informieren, "ob die Werkstatt beziehungsweise der Händler über dieses ausgebildete Personal verfügt", rät Jan Schnellhardt vom TÜV Thüringen. Fehlt zur Hauptuntersuchung eines Wohnmobils eine gültige Prüfbescheinigung, gibt es keine Plakette.
Rechtzeitig kontrollieren
Camper sollten die Anlage selbst regelmäßig etwa auf Risse und andere Schäden hin kontrollieren. Gasbetriebene Geräte wie Herde, Heizungen oder Kühlschränke testen Urlauber am besten vor der Reise, damit gegebenenfalls noch genug Zeit für Reparaturen bleibt.