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Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Frankfurt/Main – Die Sitzreihen am Notausgang eines Flugzeugs sind bei Passagieren sehr begehrt, denn sie bieten – insbesondere bei den engen Sitzreihen der Economy-Class – mehr Beinfreiheit während des Fluges. Doch bei den Airlines gibt es Vorschriften, wer dort sitzen darf.

Auf die Passagiere, die am Notausgang sitzen, kommt im Fall einer Notlandung eine besondere Verantwortung zu: Sie müssen im Zweifel die Türen öffnen und sich schnell mit dem Bordpersonal verständigen können.

Bei Lufthansa muss der Fluggast mindestens 16 Jahre alt sein und die Anweisungen des Bordpersonals verstehen, also Deutsch oder Englisch sprechen. Er darf nicht mit einem Haustier reisen. Besonders wichtig: Wer körperlich eingeschränkt ist oder mit jemandem reist, der – wie ein Kind – seinerseits Hilfe benötigt, darf nicht am Notausgang sitzen. Wer bei Lufthansa einen Sitz in der "exit row" bucht, muss bestätigen, dass er diese Voraussetzungen erfüllt.

Flugast muss körperlich fit sein

Bei anderen Fluggesellschaften gelten ähnliche Bedingungen. Die niederländische KLM erklärt, Passagiere müssten im Ernstfall der Crew assistieren können. Dafür sind die nötige Stärke, Geschicklichkeit und Mobilität gefragt. Der Fluggast darf keine Medikamente nehmen, die diese Fertigkeiten einschränken.

Wer als Deutscher mit British Airways verreist und am Notausgang sitzen möchte, muss Anweisungen auf Englisch verstehen. Und er muss bis 48 Stunden vor Abflug die Fluggesellschaft informieren, wenn sich nach der Buchung eines Notausgangsitzes etwas an seiner Gesundheit ändert, sodass er die Sicherheitsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt.