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Berlin – Im Straßenverkehr helfen Fahrbahnmarkierungen den Autofahrern, ihre Spur und somit auch den Mindestabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern einzuhalten. Im Luftverkehr gibt es derartige Markierungen nicht, Flugzeuge können sich kreuzen und haben auch keine festgelegten Straßen. Doch wie nah dürfen sich die Maschinen eigentlich kommen?
Die Mindestabstände sind in der Staffelung, einer Methode zur Luftverkehrskontrolle, geregelt. Der Abstand ist abhängig von der Distanz zu einem Flughafen, dem Gewicht und der Wirbelschleppenkategorie des Flugzeugs, so der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft, BDL. Wirbelschleppen sind kleine Luftverwirbelungen hinter Flugzeugen, die bei geringem Abstand bei einem folgenden Flugzeug zu Turbulenzen führen können.
Mindestabstand in der Luft: Über neun Kilometer
Der Mindestabstand beträgt nach BDL-Angaben in der Nähe von Flughäfen 3 Nautische Meilen (NM), das sind 5,56 Kilometer (km). Im Landeanflug dürfen es nur 2,5 NM (4,63 Kilometer) sein. Und in der Luft sind es 5 NM (9,26 Kilometer), wobei sich dieser Abstand beispielsweise bei einem schwereren Flugzeug auf bis zu 6 NM erhöhen kann. Der Höhenabstand zu einem anderen Flugzeug muss bei 1.000 Fuß liegen, also mindestens 304,8 Meter betragen. Bei großen Flughöhen kann die Distanz auch auf bis zu 2.000 Fuß (609,6 Meter) erhöht werden.