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Berlin – Vor dem Urlaub sollten Reisende immer einen Blick auf die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts, AA, werfen. Denn die Risiken am Urlaubsort sind von Land zu Land unterschiedlich. Eine Übersicht über aktuelle Hinweise finden Urlauber auf der Internetseite des Auswärtigen Amt.
Akute Gefahr für Leib und Leben besteht, wenn das AA eine Reisewarnung ausspricht. Das gilt in der Regel für Kriegs- und Konfliktstaaten. Aktuell gibt es Reisewarnungen für Afghanistan, Libyen, Syrien, Irak, Jemen und Somalia sowie den Gaza-Streifen in den Palästinensischen Gebieten (Stand: 20. Juli 2017). Für manche Länder gibt es zudem Teilreisewarnungen. Dann sind dort nur bestimmte Regionen lebensgefährlich, etwa der nördliche Sinai in Ägypten.Statt ausdrücklich davor zu warnen, kann das AA von Reisen in Länder oder Regionen abraten oder dringend abraten. Letzteres gilt derzeit etwa in der Türkei für die Grenzgebiete zu Syrien und zum Irak.
Reisebuchung stornieren oder lieber nicht?
Wichtig für Pauschalurlauber: Erst, wenn das Auswärtige Amt ausdrücklich vor einem Land oder einer Region warnt, holen deutsche Reiseveranstalter ihre dortigen Gäste auf jeden Fall nach Deutschland zurück. Und Urlauber dürfen gebuchte Reisen dorthin gebührenfrei stornieren. Es handelt sich um höhere Gewalt.
Rät das AA lediglich dringend von einem Reiseziel ab, ist die Lage nicht so eindeutig: Auch dann kann höhere Gewalt und damit ein kostenloses Stornorecht vorliegen – es muss aber nicht so sein. Es gibt Veranstalter, die Reisen in Länder und Regionen anbieten, von denen das AA dringend abrät. Das Auswärtige Amt kann in seinen Reise- und Sicherheitshinweisen zu einzelnen Ländern außerdem auf generelle Gefahren durch hohe Kriminalität oder Terrorismus aufmerksam machen, ohne von Reisen abzuraten.
Anmeldung für AA-Krisenvorsorgeliste online möglich
Deutsche Reisende können sich online in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes aufnehmen lassen. Die Liste dient dazu, dass die jeweilige Botschaft oder das Konsulat sich in Krisen- und Ausnahmesituationen schnell mit dem Reisenden in Verbindung setzen kann. Die elektronische Registrierung ist eine freiwillige Maßnahme und steht laut Konsulargesetz jedem deutschen Staatsangehörigen zu, informiert das AA.
Das Online-Verfahren ist passwortgeschützt, Nutzer müssen sich einmal registrieren. Sie können auswählen, ob sie sich für einen längerfristigen Aufenthalt oder einen Kurzbesuch etwa als Tourist registrieren möchten. Im zweiten Fall ist die Registrierung frühestens zehn Tage vor Reisebeginn möglich.