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Kempten/Hannover – Wer ein "Hotelzimmer mit Meerblick" bucht, denkt wahrscheinlich an folgende Urlaubsszene: Vom Balkon aus streift der Blick über den feinsandigen Strand und durch das geöffnete Fenster trägt der Wind das Rauschen der Wellen ins Zimmer. Doch das muss nicht so sein; daher: Was heißt eigentlich "Meerblick"?
Der Urlauber muss zwar auf das Meer schauen können, allerdings nicht "auf voller Zimmerbreite", wie der Reiserechtler Prof. Ernst Führich aus Kempten in seinem Standardwerk "Reiserecht" erläutert. Das heißt: Auch wenn der Urlauber seinen Kopf erst drehen und zur Seite schauen muss, um das Wasser zu sehen, ist das Wort Meerblick erlaubt.
Nicht direkt am Strand
Noch wichtiger: Ein Zimmer mit Meerblick bedeutet nicht unbedingt, dass sich das Hotel direkt am Strand befindet. Es kann zum Beispiel auch oben auf einer Klippe liegen und der Gast muss erst einige Minuten hinab zum Strand laufen. Oder die Herberge liegt gar im Hinterland. "Man sieht in der Ferne etwas Blau, das gilt schon als Meerblick", sagt der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover.
Meerseite heißt nicht Meerblick
Vorsicht ist bei der Beschreibung "Zimmer mit Meerseite" angebracht. In diesem Fall ist nicht einmal gesagt, dass der Urlauber durch das Fenster überhaupt das Wasser sieht. Meerseite heißt nicht Meerblick, erklärt Führich. Das heißt: Auch wenn das Zimmer meerseitig liegt, schaut der Gast zum Beispiel auf andere Hotels.