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Warteschleifenregelung: Schlupflöcher bleiben

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP

Berlin - Bisher konnten Warteschleifen bei kostenpflichtigen Sonderrufnummern wie 0180 und 0900 teuer werden - die Minute kostete bis zu drei Euro. Ab dem 1. September sind die ersten zwei Minuten in der Warteschleife von Sonderrufnummern gebührenfrei - Kostenfallen gibt es aber weiterhin.

Welche Regelung gilt ab dem 1. September?

Ab Rufaufbau müssen mindestens die ersten zwei Minuten in der Warteschleife einer Sonderrufnummer kostenlos sein. Dabei ist es egal, ob der Kunde aus dem Festnetz oder vom Mobiltelefon aus anruft. Sobald der Anruf entgegengenommen und bearbeitet wird, kann er ganz normal abgerechnet werden. Wird das Gespräch innerhalb von zwei Minuten nicht angenommen, wird die Verbindung getrennt und der Kunde muss zur Not noch einmal anrufen.

Muss ich in manchen Fällen trotzdem noch etwas zahlen?

Sogenannte nachgelagerte Warteschleifen dürfen auch weiterhin vollständig abgerechnet werden, wie die Bundesnetzagentur in Bonn erklärt. Um in einer solchen Warteschleife zu landen, reicht es, wenn der Kunde zunächst eine automatische Abfrage beantworten muss und zum Beispiel durch die Eingabe von Ziffern sein Anliegen konkretisiert.
   
Außerdem gilt die neue Regel nur für Sonderrufnummern. Warteschleifen von ganz normalen ortsgebundenen Rufnummern und Mobilfunknummern sind weiterhin kostenpflichtig. Keine Ausnahme gibt es auch für Gespräche, die zum Ortstarif abgerechnet werden. Dazu zählt zum Beispiel die Behördenrufnummer 115. Auch bei Anrufen gegen Festpreis wie bei manchen Kundenhotlines macht die Regel eine Ausnahme.

Werden Warteschleifen irgendwann tatsächlich kostenlos?

Warteschleifen von Sonderrufnummern müssen erst ab Juni 2013 wirklich kostenfrei werden. Dann gilt keine Ausnahme mehr für nachgelagerte Warteschleifen, und es gibt auch keine zeitliche Begrenzung mehr. Die Ausnahmen für ortsgebundene Rufnummern, Mobilfunknummern, Ortstarife und Anrufe zum Festpreis bleiben aber auch 2013 bestehen.