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Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin – Bei einem Notfall muss der Vermieter Zugang zur Mietswohnung haben. Daher sollten Mieter ihren Wohnungsschlüssel während einer Urlaubsreise bei Nachbarn, Angehörigen oder Freunden hinterlegen. Diese sollte er auch seinem Vermieter melden.

Denn im Notfall wie einem Wasserrohrbruch oder Brand muss es dem Vermieter möglich sein, in die Wohnräume zu gelangen. Darauf weist der Immobilienverband IVD hin. Mieter haben eine sogenannte Obhutspflicht für die Wohnung, diese gilt auch während deren Abwesenheit. Das bedeutet: Sie müssen dafür sorgen, dass die Wohnräume keinen Schaden nehmen beziehungsweise im akuten Notfall der Vermieter handeln kann.