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Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin – Nach EU-Recht steht Passagieren bei einem Flugausfall oder einer deutlichen Verspätung des Fliegers eine entsprechende Ausgleichszahlung zu. So steht es in der EU-Fluggastrechteverordnung. Eine Entschädigung gibt es nur dann, wenn ein Flug in der EU beginnt oder wenn eine Airline mit Sitz in der EU in diese zurückfliegt.

Ein Beispiel: Reist ein Passagier mit Emirates von Dubai zurück nach Deutschland, muss die Airline bei großen Verspätungen keine Entschädigung zahlen. Denn ihr Sitz liegt außerhalb der Union. Lediglich bei einem verspäteten Start in Deutschland oder einem anderen EU-Land müsste Emirates zahlen.

Flüge nach Dubai mit Verspätung

Am Flughafen in Dubai (DXB) war am Mittwoch ein Emirates-Jet verunglückt. Die Passagiere blieben unverletzt, die Maschine brannte vollständig aus. Am Flughafen Dubai wurden alle Flüge gestrichen. Bis zum Wochenende dürfte es noch zu Verspätungen kommen, meldet der Flughafenbetreiber Dubai Airports.