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Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin – Immer wieder ein Ärgernis für Bahnreisende: Ein Zug hat enorme Verspätung und die Ankunft am Reiseziel verzögert sich. Termine können nicht eingehalten werden, weil weder U- und S-Bahnen noch Busse fahren.

Manch einer setzt sich dann ins Taxi und möchte, dass die Fahrtkosten von der Bahn zurückerstattet werden. Aber nicht immer zahlt die Bahn.

Mindestens 60 Minuten zu spät

Die Regeln für die Übernahme der Taxi-Rechnung sind sehr spezifisch. Zum einen muss die planmäßige Ankunftszeit zwischen 0.00 und 5.00 Uhr liegen. Zum anderen muss die Verspätung mindestens 60 Minuten betragen, teilt die Deutsche Bahn mit. Oder: Ein Zug fällt aus, es war der letzte planmäßige Verbindung, und nun kann der Zielbahnhof nicht mehr vor 0.00 Uhr erreicht werden.

Erstattung bis maximal 80 Euro

Stellt das Unternehmen dann kein anderes Verkehrsmittel zur Verfügung, und der Kunde kann mit keinem Mitarbeiter der Bahn etwa im Zug oder einer Informationsstelle Kontakt aufnehmen, kann er sich die Kosten für ein Taxi bis 80 Euro ersetzen lassen. Die Taxi-Quittung und das Ticket der betroffenen Reise reicht man dafür beim Servicecenter Fahrgastrechte ein.