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Berlin – Ist ein Gepäckstück nach einem Flug nicht mehr auffindbar, sollten Reisende sich sofort an den Lost-and-Found-Schalter wenden. Dort füllen sie ein Schadensformular aus.
Die Beschreibung des Gepäcks und die Angaben zum Inhalt müssen schriftlich erfolgen, informiert der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin. Es sei wichtig, die Formalien einzuhalten. Denn nur so haben Flugreisende Anspruch auf Schadenersatz, sollte das Gepäckstück nicht mehr auftauchen. Dann steht ihnen vonseiten der Airline eine Erstattung in Höhe von rund 1.200 Euro zu, so der DAV. Das gilt pro Person, nicht pro Gepäckteil.