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Verfügung gegen Telekom wegen "0190-Abzocke"

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Oldenburg (dpa/lni) - Das Landgericht Oldenburg hat der Telekom AG sowie Herausgebern zweier Internet-Telefonbücher untersagt, in ihre Verzeichnissen für Oldenburg und Osnabrück auf eine private Rufnummer unter dem Namen "Amts Gerichte" hinzuweisen. Der Eintrag einer Firma aus Bochum sei irreführend. Er erwecke bei Anrufern den Eindruck, sie seien mit der Justiz verbunden. Über eine fiktive und angeblich überlastete Telefonzentrale der Justiz würden Anrufer jedoch zu einer teuren 0190-Nummer weiter geleitet.

In der am Dienstag veröffentlichten Verfügung wird das Verbot mit einer "rechtswidrigen Namensanmaßung" begründet. Das Gericht drohte ein Ordnungsgeld von 250 000 Euro für den Fall an, dass sich die Betroffenen nicht an die Verfügung halten.

Beantragt hatte die Verfügung das Land Niedersachsen. Der Sprecher des Justizministeriums, Frank Woesthoff, begrüßte die Entscheidung des Gerichts. Sie sei ein erster Etappensieg bei dem Versuch des Landes, "die dreiste 0190-Abzocke zu stoppen". Das Justizministerium hatte bereits in der vergangenen Woche vor dem 0190-Trick öffentlich gewarnt. Zugleich hatte es Strafanzeige wegen Betrugs bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg erstattet.

Die Telekom und die beiden anderen Herausgeber können Widerspruch gegen den Beschluss des Landgerichts einlegen. Darüber müsste nach mündlicher Verhandlung erneut das Landgericht durch Urteil entscheiden. Dem Fall wird grundsätzliche Bedeutung beigemessen. Vergleichbare Eintragungen gibt es außer für Oldenburg und Osnabrück auch für andere Städte.