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Verbraucherzentrale: Vorsicht beim Telefon-Lotto

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Potsdam (dpa) - Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat vor dem Abschluss von Lottoverträgen per Telefon oder Internet gewarnt. Die Verbraucher sollten keinesfalls ihre Kontenverbindungen preisgeben, zumal oft nicht einmal die Firmenanschrift bekannt sei, betonte die Zentrale am Donnerstag in Potsdam. In letzter Zeit hätten zahlreiche Brandenburger um Rat gefragt, wie solche Verträge gekündigt werden könnten.

Vereinbarungen per Telefon oder Internet gelten nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes Karlsruhe vom 27.03.2002 (AZ: 6 U 200/01) als Fernabsatzverträge. Sie seien nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch innerhalb von zwei Wochen widerrufbar. Falls nicht ordnungsgemäss dazu belehrt wurde, bestehe das Widerrufsrecht sogar unbefristet fort.

Allerdings sei für einen Widerruf die vollständige Anschrift der beauftragten Firma erforderlich. Falls diese fehlt, raten die Verbraucherschützer zur Strafanzeige bei der Polizei wegen Betrugsverdachts. In jedem Falle aber sollte den Angaben zufolge nach einer widerrechtlichen Abbuchung die Hausbank innerhalb einer Frist von sechs Wochen mit der Rückbuchung der eingezogenen Spieleinsätze beauftragt werden.