Verbraucherzentrale: Vorsicht beim Telefon-Lotto
Stand: 20.01.2005
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Potsdam (dpa) - Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat vor dem Abschluss von Lottoverträgen per Telefon oder Internet gewarnt. Die Verbraucher sollten keinesfalls ihre Kontenverbindungen preisgeben, zumal oft nicht einmal die Firmenanschrift bekannt sei, betonte die Zentrale am Donnerstag in Potsdam. In letzter Zeit hätten zahlreiche Brandenburger um Rat gefragt, wie solche Verträge gekündigt werden könnten.
Allerdings sei für einen Widerruf die vollständige Anschrift der beauftragten Firma erforderlich. Falls diese fehlt, raten die Verbraucherschützer zur Strafanzeige bei der Polizei wegen Betrugsverdachts. In jedem Falle aber sollte den Angaben zufolge nach einer widerrechtlichen Abbuchung die Hausbank innerhalb einer Frist von sechs Wochen mit der Rückbuchung der eingezogenen Spieleinsätze beauftragt werden.