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Verbraucherzentrale: Telefonrechnung genau kontrollieren

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP | dpa/tmn

Stuttgart/Mainz - Verbraucher sollten den Posten "Beiträge anderer Anbieter" auf ihrer Festnetz-Telefonrechnung genau kontrollieren, denn hier könnten sich auch strittige Forderungen verbergen, welche unseriöse Unternehmen abkassieren wollen.

Davor warnt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart im Zusammenhang mit Forderungen eines Düsseldorfer Anbieters über angeblich abgeschlossene Verträge für Ansagedienste.

Was tatsächlich hinter dem Rechnungsposten steckt, erfahren Kunden im Einzelverbindungsnachweis. Auf diesen haben sie einen Anspruch, erläutern die Verbraucherschützer. Sie stellen Betroffenen Musterbriefe zur Verfügung, damit diese sich gegen unberechtigte Forderungen auf ihrer Telefonrechnung wehren können.

Unternehmen, die abzocken wollen, könnten problemlos auf die Kundendaten von Telefonanbietern zugreifen - selbst wenn die Kunden bekräftigen, gar keinen Vertrag abgeschlossen haben.

Verbraucherschützer warnten außerdem vor Betrug mit angeblichen Rechnungen. Die Verbraucherzentrale (VZ) Rheinland-Pfalz machte am Dienstag auf betrügerische E-Mail-Rechnungen für angebliche Urheberrechtsverstöße aufmerksam. Im Absender der Mails taucht demnach eine Rechtsanwaltskanzlei Nümann + Lang auf, die derzeit im Auftrag der "Videorama GmbH" tätig sei. Es wird unterstellt, dass die Betroffenen "pornografisches Material und musikalische Werke" herunter geladen haben. Der VZ zufolge missbrauchen die Betrüger jedoch die Namen der Anwälte für den Betrugsversuch.

Der Absender verlangt demnach die Zahlung von 100 Euro und gibt vor, bereits Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gestellt zu haben. Außerdem droht der Verfasser des Schreibens zivil- und strafrechtliche Konsequenzen an, denen der Empfänger nur durch die Zahlung des geforderten Betrags entgehen könne. Eine ähnliche Mail wird der VZ zufolge mit dem Absender Grevenreuth AG verschickt, die angeblich die Firma "Universal Music" vertritt. Hier beträgt die Forderung für das angebliche Herunterladen von Musik 50 Euro. "Betroffene sollten auf keinen Fall zahlen", warnen die Verbraucherschützer. "Die Abmahnschreiben der für die Filme- und Musikindustrie tätigen Anwälte gehen immer auf dem Postwege zu, niemals per E-Mail."