Verbraucherzentrale macht Front gegen illegale Telefonwerbung
Stand: 06.01.2011
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Hamburg - Gleich in drei Fällen hat die Verbraucherzentrale Hamburg illegale Telefonwerbung per Gerichtsurteil verbieten lassen. Dem Zeitverlag Gerd Bucerius in Hamburg untersagte das Landgericht Hamburg, "Verbraucher auf ihrem privaten Telefonanschluss anzurufen oder anrufen zu lassen, um für Zeitschriftenabonnements zu werben, wenn die Verbraucher nicht zuvor einer solchen telefonischen Kontaktaufnahme zugestimmt haben", wie eine Sprecherin der Verbraucherzentrale am Donnerstag mitteilte.
Das Urteil erging bereits am 21. Oktober 2008 (AZ: 312 O 389/08). Nachdem der Verlag Berufung eingelegt und das angerufene Hanseatische Oberlandesgericht durch Beschluss vom 13. September 2010 angekündigt hatte, die Berufung zurückzuweisen, nahm der Verlag die Berufung zurück. Das Urteil des Landgerichts ist somit rechtskräftig.
Ein ähnliches gerichtliches Verbot erging den Angaben zufolge gegen Wolfgang Högh Medien und Verlagswerbung e.K. aus Schleswig vor dem Landgericht Flensburg (AZ: 6 O 26/10 vom 24. September 2010). Auch die Firma Bebe-Media aus Otterstadt musste sich gerichtlich bestätigen lassen, dass Telefonwerbung illegal ist. Hier ging es um Werbung für ein kostenpflichtiges Gewinnspiel. Das Landgericht Frankenthal/Pfalz (Urteil vom 11. Oktober 2010, AZ: 2 HK O 16/10) entschied gegen die Werbefirma. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.
"Unterlassungsklagen sind mühsam und langwierig. Aber sie sind das einzig wirksame Mittel, illegale Telefonwerbung zu unterbinden", sagte der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg, Günter Hörmann. Denn der Gesetzgeber sei bisher zu halbherzig gewesen. Ein telefonisch geworbener Vertrag sollte erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Kunden wirksam werden. "Und die Verbandsklagetätigkeit der Verbraucherzentralen braucht mehr Unterstützung - politisch und finanziell", forderte Hörmann.