Verbraucherschützer warnen vor Masche mit Preselection-Verträgen
Stand: 20.02.2007
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Düsseldorf (dpa) - Verbraucher sollten sich bei Anrufen von Telefon-Firmen in Acht nehmen, die ihnen einen "Preselection"-Vertrag anbieten. Denn immer wieder komme es vor, dass dabei lediglich Info-Material in Aussicht gestellt wird, den Verbrauchern tatsächlich aber eine Auftragsbestätigung über den Vertrag ins Haus flattert. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf hin.
Wer ungewollt einen solchen Vertrag erhält, sollte ihn umgehend stornieren. Das erledigt er am besten per Einschreiben mit Rückschein - sowohl an den neuen Anbieter als auch an die Telekom. Dabei sollte er sich darauf berufen, dass der Vertrag ohne sein Einverständnis zu Stande gekommen ist. Hat er bereits Beiträge gezahlt, bleibt ihm den Verbraucherschützern zufolge allerdings nichts anderes übrig, als sich rechtlichen Beistand zu suchen.
Informationen: Ein Musterschreiben zum Stopp der Umstellung auf Preselection kann von der Homepage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen heruntergeladen werden.