Verbraucherschützer fordern Preisansage bei Call-by-Call
Stand: 21.04.2010
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Berlin - Der Bundesverband der Verbraucherzentrale (vzbv) hat eine gesetzliche Pflicht zur Preisansage bei sogenannten Call-by-Call-Vorwahlen gefordert. Anlass sei der Fall des Anbieters PM2, der seine freiwillige Preisansage eingestellt und kurz darauf die Tarife auf ein Vielfaches erhöht hat, wie der VZBV am Mittwoch in Berlin mitteilte. Gegen das Unternehmen sei mittlerweile eine Unterlassungsklage beim Landgericht Darmstadt eingereicht worden. "Der Gesetzgeber muss für die nötige Preistransparenz sorgen. Dazu ist eine Ansagepflicht erforderlich", erläuterte VZBV-Vorstand Gerd Billen.
Trotz der Zunahme von Telefon-Flatrates nutzen Verbraucher weiterhin so genannte Call-by-Call-Vorwahlen, um gerade bei teuren Auslandsverbindungen oder bei Anrufen aufs Handy Kosten zu sparen. Beim Telefonanbieters PM2 wurden die Kunden der Verbraucherzentrale zufolge aber mit "horrenden Rechnungen" konfrontiert. Der Verband rät den betroffenen Kunden deshalb zum Widerspruch und bietet Beratung an. Einen Musterbrief können Verbraucher auf den Internetseiten der Verbraucherzentralen herunterladen.