Urteil: Telekom hat marktbeherrschende Stellung missbraucht
Stand: 14.10.2010
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa | ddp
Luxemburg - Da die Deutsche Telekom ihren Wettbewerbern höhere Entgelte für den Zugang zum Festnetz in Rechnung gestellt hat, als ihren eigenen Endkunden, muss sie eine Strafe in Höhe von 12,6 Millionen Euro zahlen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am Donnerstag in letzter Instanz eine Entscheidung der EU-Kommission vom April 2008 bestätigt.
Nach Ansicht der Richter hat die Telekom ihre beherrschende Stellung auf dem Markt für Festnetz-Anschlüsse missbraucht und musste deshalb zurecht die Strafe zahlen. Dagegen hatte das Unternehmen in Luxemburg geklagt - ohne Erfolg.
Bei dem Streit geht es um die Zeit von Anfang 1998 bis Ende 2001. Die Telekom hatte damals Wettbewerbern für den Zugang zu ihrem Festnetz höhere Entgelte in Rechnung gestellt, als der frühere Telefon- Monopolist und Netzbetreiber den eigenen Endkunden berechnete. Das Unternehmen hat nach Ansicht des Gerichts in dieser Zeit seinen Handlungsspielraum nicht genutzt, um einen fairen Wettbewerb gemäß EU-Recht zu ermöglichen.
"Dadurch dass die Deutsche Telekom die Margen ihrer zumindest ebenso effizienten Wettbewerber beschneidet und diese so vom Markt verdrängt, stärkt sie ihre beherrschende Stellung und schädigt damit die Verbraucher", schrieben die Richter in der Urteilsbegründung. Der Verbraucher habe weniger Auswahl gehabt und musste höhere Preise zahlen.
Die Richter bestätigten auch die Art und Weise, wie die Wettbewerbshüter der EU-Kommission die Preispolitik des Unternehmens überprüft hatten.
Ein Telekom-Sprecher erklärte auf Anfrage, sein Unternehmen müsse das Bußgeld nicht aus dem laufenden Geschäft aufbringen, weil entsprechende Rücklagen gebildet worden seien. Die von der Kommission kritisierte "Preis-Kosten-Schere" bestehe seit 2003 nicht mehr. Dagegen begrüßte der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO), in dem die Konkurrenten der Deutschen Telekom organisiert sind, in Bonn das Urteil als "wichtige Entscheidung" zugunsten eines fairen Wettbewerbs.