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Berlin – Für den Zeitraum einer Urlaubsreise dürfen Mieter ihre Schlüssel an Freunde und Bekannte weitergeben, sodass die Wohnung in der Abwesenheit genutzt werden kann.
Dieses ist für einige Wochen problemlos möglich, ohne den Vermieter davon zu unterrichten. Darauf weist der Immobilienverband IVD hin.
Kassiert man aber Miete dafür, ist es ein Untermietverhältnis: Dieses muss der Vermieter vorher genehmigen.