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Berlin – Gefühlt ist der nächste Sommerurlaub noch weit entfernt, trotzdem werden bereits jetzt zahlreiche Mitarbeiter von ihren Chefs aufgefordert, ihre Urlaubswünsche für das kommende Jahr einzureichen. Rechtlich ist das zulässig, weiß Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Doch ist der Urlaub damit auch genehmigt?
Das hängt davon ab, was als Nächstes passiert: Macht der Chef aus den Wünschen einen Urlaubsplan, den er zum Beispiel im Intranet oder am Schwarzen Brett veröffentlicht und nicht ausdrücklich als "unverbindlich" markiert, gilt der Urlaub als gewährt. Arbeitnehmer können sich dann darauf verlassen, dass sie an den gewünschten Tagen freihaben – können die Planung umgekehrt aber auch nicht ohne weiteres ändern.