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Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Wird Urlaubsreisenden im Ausland der Führerschein gestohlen, sollten sie dieses unverzüglich der örtlichen Polizei melden.

Wer ohne Führerschein nach Deutschland zurückfährt, riskiert zwar keine Strafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Denn die bleibt auch nach dem Verlust des Dokuments bestehen. Aber man muss mit dem Bußgeld des jeweiligen Landes rechnen, weil man das Dokument nicht mit sich führt. In Deutschland kostet das zehn Euro.

Botschaft oder Konsulat stellen keinen Ersatz aus

Die Diebstahlanzeige der Polizei kann laut ADAC aber manchmal helfen, um ein Bußgeld herumzukommen. Das liegt allerdings im Ermessensspielraum der kontrollierenden Beamten. Die Botschaft oder das Konsulat müssen Autofahrer nicht informieren. Denn die stellen keinen Ersatz aus. Diesen kann man nur nach der Rückkehr bei der Führerscheinstelle am Wohnsitz beantragen. Dabei muss man die Diebstahlsanzeige vorlegen.