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Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Hamburg – Wenn der Chef im Urlaub anruft, müssen Mitarbeiter das Telefonat nicht annehmen. Denn grundsätzlich gilt: Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, in ihren Ferien beruflich erreichbar zu sein. Das berichtet die Zeitschrift "Impulse" in ihrer Ausgabe Juni 2017.

Umgekehrt können Chefs ihre Angestellten im Urlaub zwar zu kontaktieren versuchen, wenn unerwartete Probleme auftauchen. Zurückholen dürfen sie Mitarbeiter aber nur in unvorhersehbaren Ausnahmefällen, die das Unternehmen in seiner Existenz bedrohen.

Betrieblicher Engpass kein Grund

Ein sogenannter betrieblicher Engpass reicht den Angaben nach noch nicht aus, um den Urlaub von Mitarbeitern abzubrechen: Wenn mehrere Kollegen krank werden oder überraschend mehr zu tun ist, ist das also noch kein Grund für ein vorzeitiges Ferienende. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber nur darum bitten, dass der Angestellte den Urlaub freiwillig abbricht. Kehrt man vorzeitig aus dem Urlaub zurück, muss der Betrieb zudem alle zusätzlichen Kosten erstatten, für Flugtickets zum Beispiel.

Erreichbarkeit im Vertrag geregelt

Weniger streng sind die Regeln höchstens, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Vertrag vereinbart haben, dass diese im Urlaub erreichbar und bereit zur Rückkehr sein müssen. Möglich ist das aber nur für Urlaubstage, die Arbeitnehmer zusätzlich zum gesetzlichen Mindestanspruch erhalten.