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Hannover – Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte der Fluggäste weiter gestärkt. So haben TUIfly-Passagiere, die im Herbst 2016 vom "wilden Streik" der Airline-Mitarbeiter betroffen gewesen sind, nun bessere Chancen auf eine Ausgleichszahlung der Fluggesellschaft. Der Reiserechtler Paul Degott rät dazu, ein Schreiben an TUIfly aufzusetzen.
Vermerkt werden sollten Flug- und Buchungsnummer, Flugdatum und die Namen der Passagiere. "Und dann am besten eine Frist von zehn Tagen für die Zahlung setzen", so der Jurist. Im Internet finden sich entsprechende Musterschreiben.
Urteil: Kein außergewöhnlicher Umstand
In der Urteilsbegründung heißt es: "Ein ‚wilder Streik‘ des Flugpersonals, der auf die überraschende Ankündigung einer Umstrukturierung folgt, stellt keinen „außergewöhnlichen Umstand“ dar, der es der Fluggesellschaft erlaubt, sich von ihrer Verpflichtung zur Leistung von Ausgleichszahlungen bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen zu befreien."
Bei Annullierungen und Verspätungen von mehr als drei Stunden stehen Passagieren bei einer Flugstrecke von bis 1.500 Kilometern 250 Euro pro Person zu. Bei Strecken von 1.500 bis 3.500 Kilometern sind es 400 Euro, über 3.500 Kilometern 600 Euro. Das legt die EU-Fluggastrechteverordnung fest.
Offen war bislang, ob dies auch bei einem wilden Streik der Airline-Mitarbeiter gilt, wie er im Herbst 2016 bei TUIfly stattgefunden hatte. Betroffene klagen seitdem vor deutschen Gerichten auf Ausgleichszahlungen – bislang mit wechselndem Erfolg.