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Kempten – Das Auswärtige Amt hat den Reise- und Sicherheitshinweis für die Türkei überarbeitet und angepasst. Der neue, verschärfte Hinweis berechtigt Pauschalurlauber jedoch in der Regel nicht, ihren Urlaub in dem Land kostenlos umzubuchen oder zu stornieren.
"Ein Pauschalreisender kann den Reisevertrag bei erheblicher Gefährdung seiner Person durch höhere Gewalt kostenlos kündigen", erklärt der Reiserechtsexperte Ernst Führich aus Kempten. Höhere Gewalt liege aber nicht vor. "Ohne eine Reisewarnung muss ein Urlauber selbst beweisen, dass er in der Türkei persönlich erheblich gefährdet ist."
Denkbar sind hier Gefahren, die entweder die Reisedurchführung oder die Person selbst betreffen – etwa eine willkürliche Festsetzung durch die türkischen Behörden, auf die nun auch das Auswärtige Amt in seinen Reisehinweisen explizit hinweist. Im Streitfall zwischen Urlauber und Veranstalter muss ein Gericht entscheiden. Nach Ansicht von Führich dürften Richter allenfalls bei bestimmten Berufsgruppen wie Journalisten eine Gefährdung bestätigen, nicht aber beim durchschnittlichen Pauschalurlauber.
Storno- und Umbuchungsgebühren weiterhin gültig
Auch der Deutsche Reiseverband weist darauf hin, dass für Türkei-Urlauber weiterhin die regulären Storno- und Umbuchungsgebühren gelten. Reisen in die Türkei fänden wie gebucht statt. Die Reiseveranstalter hätten die Entwicklung aber ständig im Blick und stünden im engen Austausch mit dem Auswärtigen Amt. Dieses hatte seine Reisehinweise für die Türkei am Donnerstag geändert und dort auf die "freiheitsentziehenden Maßnahmen" verwiesen, von denen Deutsche in einigen Fällen betroffen gewesen seien. Es rät in diesem Zusammenhang zu "erhöhter Vorsicht".