Telekom darf Vertragsänderungen nicht mehr "unterschieben"
Stand: 18.04.2012
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Bonn - Laut Angaben von Verbraucherschützern darf die Deutsche Telekom einem Gerichtsurteil zufolge Kunden zukünftig keine Tarifänderungen oder teuren Zusatzangebote mehr unterschieben. In einem entsprechenden Verfahren hätten die vorliegenden Beweise das Landgericht Bonn überzeugt (Az.: 11 O 46/11). Dies teilte die Verbraucherzentrale Hamburg (VZH) am Dienstag mit. Das Urteil ist demnach noch nicht rechtskräftig. Die Telekom legte bereits Berufung gegen den Richterspruch ein.
"Zahlreiche Kunden" hätten sich darüber beschwert, dass ihnen in Shops der Telekom oder am Telefon kostenpflichtige Zusatzangebote untergeschoben worden seien, teilte die VZH mit. Angeblich bestellte Vertragsänderungen wurden demnach den Kunden bestätigt, obwohl diese die Änderungen gar nicht beauftragt hätten. Die Verbraucher hätten daraufhin Probleme gehabt, die Änderungen wieder rückgängig zu machen. Das Unternehmen habe die Vorwürfe zurückgewiesen und behauptet, die Kunden hätten der Umstellung ihrer Verträge zugestimmt.
Die Verbraucherschützer hätten daraufhin die Telekom verklagt, teilte die VZH mit. Vor dem Gericht habe es dann eine umfangreiche Beweisaufnahme gegeben. Diese habe zum Urteil der Richter zugunsten der Verbraucher geführt. Ein Telekom-Sprecher erklärte angesichts der Mitteilung der VZH, der Konzern weise den Vorwurf des Betrugs zurück. "Kein Kunde muss für Produkte bezahlen, die er nicht wollte", erklärte der Konzern.