Telefonwerbung: Landeskammer plädiert für Bestätigungslösung
Stand: 27.05.2011
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Berlin - Der Bundesrat will Verbraucher besser vor unerbetenen Werbeanrufen und ungewollten Verträgen schützen. Auf Antrag der SPD-geführten Länder Nordrhein-Westfalen, Berlin und Rheinland-Pfalz sprach sich die Länderkammer am Freitag für eine Ergänzung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb aus. Demnach sollen Verträge erst dann wirksam werden, wenn der Verbraucher seine telefonisch abgegebene Willenserklärung in Textform innerhalb von zwei Wochen bestätigt.
Zurzeit genügt eine "vorherige ausdrückliche" mündliche Einwilligung des Verbrauchers. Der Entwurf sieht außerdem vor, den Bußgeldrahmen für unerlaubte Werbeanrufe von derzeit maximal 50.000 auf bis zu 250.000 Euro zu erhöhen. Werbeanrufe sollen nur dann erlaubt sein, wenn der Verbraucher vorher schriftlich eingewilligt hat. Der Entwurf wird jetzt beim Bundestag eingebracht.
Zwar gebe es seit August 2009 das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung, doch rissen trotz die Beschwerden über belästigende Telefonwerbung nicht ab, sagte der nordrhein-westfälische Justizminister Thomas Kutschaty (SPD). Das gesetzliche Verbot unlauterer Werbeanrufe bei Verbrauchern werde weiterhin in hohem Maße missachtet.
Dies belegen auch aktuelle Erhebungen der Verbraucherzentralen und die Ende Juli 2010 veröffentlichten Zahlen der Bundesnetzagentur. Es bestehe daher Bedarf an einer klaren gesetzlichen Regelung, mit der Beweissituation zugunsten von Verbrauchern verbessert werde, heißt es.
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