Telefonsex per Call-by-Call ist "sittenwidrig"
Stand: 12.02.2003
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
0190-xxx sind hinreichend als teure Sexhotlines bekannt. Neu ist allerdings, dass findige Anbieter auch Call-by-Call Nummer dazu missbrauchen, um zum Teil ahnungslosen Kunden das Geld aus der Tasche zu ziehen.
Der Fall kam jetzt vor die 5. Kammer des Landgerichts München I, da es aufgrund von Kundenbeschwerden zu zahlreichen Zahlungsausfällen kam. Die beiden Parteien stritten sich vor Gericht, wer für die Ausfälle verantwortlich sei.
Das Gericht entschied, dass der Vertrag "sittenwidrig" und damit nichtig ist (AZ 5 HKO 19188/01). Der Grund hierfür ist zum einen, dass die beiden Kontrahenten ganz bewusst keine allgemeinhin als teuer empfundenen 0190-Nummern sondern eine von den meisten Kunden als günstig empfundene Call-by-Call Nummer eingesetzt hatten. Zum anderen ist es nicht zulässig, dass eine teure internationale Verbindung abgerechnet wird, ohne dass eine solche tatsächlich zustande kommt.