Tele2 stoppt TV-Spot zum Aktiv-Plus-Tarif der Deutschen Telekom
Stand: 04.05.2001
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Die Deutsche Telekom muß ihren aktuellen Fernsehspot zur Vermarktung des Sondertarifs AktivPlus zunächst stoppen. Eine entsprechende Einstweilige Verfügung erließ das Landgericht Rostock auf Antrag des Düsseldorfer Telekom-Konkurrenten Tele2.
Die weitere Ausstrahlung des Werbespots mit der Bezeichnung "Abgefahren" wird mit sofortiger Wirkung untersagt. Wie Tele2 in einer Pressemitteilung verlautbaren ließ, sei das Gericht der Argumentation der Düsseldorfer gefolgt, die in dem "kaum lesbaren Fließtext" bezüglich der monatlichen Grundgebühr von 9,90 Mark sowie der Mindestvertragslaufzeit von drei Monaten eine "Irreführung des Verbrauchers" gesehen haben. Während der Fließtext kaum lesbar sei, würden die verschiedenen (günstigeren) Minutenpreise blickfangmäßig herausgestellt. Dies führe dazu, daß die für den Verbraucher entstehenden Kosten nicht hinreichend erkennbar seien.
Wie es in der Urteilsbegründung heißt, seien die beteiligten Richter auch bei größter Aufmerksamkeit und sehr kurzer Entfernung zum Bildschirm kaum in der Lage gewesen, den Text überhaupt zu lesen, weil die Schrift zu klein und der Text schnell durch das Bild gelaufen sei. Der durchschnittliche, unvoreingenommene Verbraucher nehme die Angaben in dem Fließtext erst recht nicht wahr.