Tastendruckmodell bei Telefonwerbung bleibt verboten
Stand: 25.06.2008
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Münster (AFP) - Das so genannte "Tastendruckmodell" bei Telefonwerbung bleibt verboten. Die Weiterleitung von Computeranrufen per Tastendruck auf eine kostenpflichtige Nummer verstoße gegen das Telekommunikationsgesetz und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, befand das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster am Mittwoch in einem unanfechtbaren Beschluss. Der OVG-Senat wies damit die Beschwerde eines Unternehmens gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zurück, das im Eilverfahren eine Verbotsverfügung der Bundesnetzagentur wegen Rufnummernmissbrauchs gegen die Firma bestätigt hatte. (Az. 13 B 668/08)