Strittige Rechnung: Anbieter darf Telefonanschluss nicht sperren
Stand: 16.11.2011
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München - Ein Telefonanbieter darf seinen Kunden den Telefonanschluss bei einem Streit über eine Rechnung nicht einfach sperren. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts München (Az.: 37 O 21210/11) hervor. Das gilt auch, wenn Kunden sich weigern, einen Teil der Rechnung zu begleichen.
In dem verhandelten Fall hatte ein Telefonanbieter den Anschluss einer Kundin gesperrt. Die Frau hatte sich zuvor geweigert, rund 163 Euro aus ihrer Telefonrechnung zu zahlen, weil die Entgelte aus ihrer Sicht nicht nachvollziehbar waren.
Die Verbraucherzentrale Hamburg zog deswegen vor Gericht. Ihre Argumentation: Behauptet ein Kunde, dass Positionen auf der Telefonrechnung nicht korrekt seien, so müsse die Telefongesellschaft die Rechtmäßigkeit nachweisen und darf dem Kunden weder mit einer Sperre drohen noch sie durchführen. Dieser Auffassung folgten auch die Richter.