Streit um Telefonrechnung: Telekom in Beweispflicht
Stand: 21.04.2005
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Frankfurt/Main (dpa) - Die Deutsche Telekom muss die Korrektheit einer Telefonrechnung mit einem Einzelverbindungsnachweis zu belegen, wenn der Kunde dies verlangt. Das geht aus einem am Donnerstag bekannt gewordenen Urteil des Amtsgerichts Frankfurt hervor. Das Gericht wies die Zahlungsklage der Deutschen Telekom gegen eine Kundin zurück (Az.: 31 C 79/05-83).
Laut Urteil ist das Unternehmen bei einem Streit um die Telefonrechnung jedoch verpflichtet, innerhalb von 80 Tagen nach dem Versand der Rechnung einen vollständigen Nachweis über die einzelnen Verbindungen auszudrucken. Auch der Hinweis der Deutschen Telekom, wonach die Gebühren "automatisch" von einem Computer erfasst und berechnet würden, liess das Gericht nicht als Beweis für die Richtigkeit der Rechnung gelten. Es sei bekannt, dass auch Computer nicht fehlerfrei arbeiteten.