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Frankfurt/Main – Ist es rechtens, wenn eine Fluggesellschaft Flugtickets verkauft, die von vorneherein von einer Stornierung ausgeschlossen sind? Darüber gibt es schon länger Streit. Jetzt hat das Landgericht Köln dazu ein Urteil (Az.: 6 S 220/15) gefällt – zugunsten der Airline.
In dem Berufungsverfahren ging es um Flugtickets des Tarifs "Economy Basic" – die Stornierung ist dabei laut AGB ausgeschlossen. Die Kläger wollten dies nicht akzeptieren und gingen vor Gericht. Während das Amtsgericht ihnen Recht gab, entschied das Landgericht anders.
Konditionen auf Website transparent erkennbar
Bei dem Tarif handele es sich um eine Individualvereinbarung zwischen Fluggast und Unternehmen. Dem Kunden werde bei der Buchung die Wahl zwischen verschiedenen Tarifen mit unterschiedlichen Konditionen gelassen. Dies sei auch transparent auf der Webseite zu erkennen gewesen. Der Passagier könne bei einer Stornierung somit nicht den Ticketpreis zurückfordern, so das Gericht.
Wichtig für Flugreisende: Steuern und Gebühren gibt es bei einer Stornierung immer zurück – so auch im verhandelten Fall. Hier waren es immerhin 384 Euro, wie die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in der Zeitschrift "ReiseRecht aktuell" berichtet.