Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Frankfurt/Main – Urlauber können nicht die Minderung des Reisepreises fordern, wenn sie sich bei einem Ausflug abseits des festgelegten Reiseprogramms verletzen. In einem solchen Fall trägt der Reiseveranstalter keine Verantwortung – und damit ist es auch kein Reisemangel. Das haben die Richter des Landgerichts Frankfurt entschieden (Az.: 2-24 O 135/14).
In dem verhandelten Fall hatte ein Paar unter anderem eine Safari in Südafrika gebucht. Beim Aufenthalt in einer Lodge stand eine Pirschfahrt am Nachmittag im Reiseprogramm. Die Unterkunft bot zusätzlich eine Morgenfahrt an, an der die Kläger teilnahmen.
Dabei verletzte sich die Frau am Kopf, als der Fahrer heftig in ein Schlagloch fuhr. Die Kläger behaupteten, der Jeep sei nicht verkehrstauglich gewesen. Die Frau habe im weiteren Verlauf der Reise Schmerzen gehabt, der Mann habe sich kümmern müssen. So verlangten die Kläger eine Rückzahlung des Reisepreises plus Schmerzensgeld in Höhe von mehreren Tausend Euro.
Kein Erfolg für Kläger vor Gericht
Die Safari am Morgen war ein Angebot der Lodge und nicht des Reiseveranstalters. Ausweislich des Reiseprospekts habe der Morgen den Reisenden eigentlich frei zur Verfügung gestanden. Die Extrafahrt sei kein Bestandteil des Reisevertrags gewesen und auch nicht dazu geworden – denn das hätte einer Vereinbarung zwischen Reisenden und Reiseveranstalter bedurft. Der Veranstalter konnte aber nicht wissen, dass die Kläger auch eine Safarifahrt am Morgen unternehmen. Somit handelte es sich auch nicht um einen Reisemangel, für den der Veranstalter verantwortlich war.
Von dem Urteil berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in der Zeitschrift "ReiseRecht aktuell".
Nachrichten zum Thema
- Urteil: Rückflug vorverlegt – nächtlicher Abflug nicht zumutbar
- Sprachreisen: Geld zurück bei Einzel- statt Gruppenunterricht
- Urteil: 24-stündige Flugverspätung ist Reisemangel
- Bei Änderung der Reisedaten: Bedingungen müssen eindeutig sein
- Wann gibt es Geld zurück aufgrund von Mängeln bei Pauschalreisen?