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Berlin – Ryanair hat angekündigt, dass zahlreiche Abflüge aus dem derzeitigen Flugplan gestrichen werden. Wer bereits ein Flugticket gekauft hat, sollte prüfen, ob er Anspruch auf eine Entschädigungszahlung von der irischen Billigfluggesellschaft hat.
Nach der Fluggastrechte-Verordnung der EU stehen Passagieren je nach Flugstrecke 250, 400 oder 600 Euro zu, wenn ihr Flug kurzfristig annulliert wird oder er sich stark verspätet. Außerdem gilt die Regel, wenn ein Passagier gegen seinen Willen nicht befördert wird.
Bei Annullierung: Umbuchung oder Ticketpreis zurück
Der Anspruch auf Ausgleichszahlungen entfällt, wenn "außergewöhnliche Umstände" zu einem Flugausfall führen, etwa ein starkes Unwetter. Bei einer Annullierung oder Nichtbeförderung muss die Airline außerdem eine Ersatzbeförderung anbieten oder die Kosten für das Flugticket erstatten. Nicht zahlen muss die Airline auch, wenn sie größere Änderungen bei den Flugzeiten mindestens 14 Tage im Voraus angekündigt hat. Bei kurzfristigeren Umbuchungen dürfen sich die Flugzeiten nur noch wenig ändern.
Am Freitag hatte Ryanair bekanntgegeben, bis Ende Oktober täglich zwischen 40 und 50 Flüge zu streichen. Insgesamt fallen damit rund 2.000 Flüge aus. Betroffene Passagiere würden direkt kontaktiert, kündigte die Airline an. Sie könnten umbuchen oder erhielten den Ticketpreis zurück.